Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
gewärtigen
gewärtigen
gewärtig Adj. ‘gefaßt, erwartend’, mhd. gewertec ‘achthabend, dienstbereit’ ist Adjektivableitung von einem im Nhd. untergegangenen Verb ahd. giwartēn (9. Jh.), mhd. gewarten ‘schauend beobachten, sich bereithalten’; zur Etymologie s. warten. Dazu gewärtigen Vb. ‘auf etw. gefaßt sein’ (16. Jh., geläufig erst seit dem 18. Jh.).