Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geständnis n.
geständnis , n. das eingestehen und das eingestandene, zuerst nachweisbar bei Schottel 376 a aus Carpzovs jurisprudentia forensis Saxonica (1638) 1, 28, 138 ; auch fem.: die oder das geständnisz Ludwig 763 . a a) vor gericht, das einräumen der schuld, der übelthat: das geständnüsz aus einem bringen, confessionem extorquere Frisch 2, 319 a ; es wird das gerichtliche geständnisz in das ausdrückliche und das stillschweigende getheilet. Hayme 233 ; das halbe geständnisz ( in hexenprocessen ). J. Paul flegelj. 2, 55 . b b) überhaupt, bekenntnis: alles durch sein geständnisz offenbaren. einen zum ge…