Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Geschoß n.
Geschoß n.
Geschoß n. ‘geschleuderter, abgeschnellter oder abgefeuerter Gegenstand, Stockwerk’. Die mit kollektivem gi-, ge- (s. ge-) präfigierten ahd. giscoʒ (10. Jh., mit ungesicherter Quantität), mhd. geschōʒ, geschoʒ, mnd. geschot, aengl. gescot gehören als Ablautbildungen zu den unter schießen (s. d.) verzeichneten Verbformen. Die unterschiedlichen Bedeutungen folgen den Verwendungen des Verbs; im Anschluß an ‘werfen, schleudern’ bezeichnet das Substantiv das, was geschossen wird, den ‘geworfenen oder fortgetriebenen Körper’, und (in früher Zeit) das, was schießt, die ‘Waffe’; ‘Stockwerk’ (vgl. Dach-, Erdgeschoß) folgt der Bedeutung ‘rasch in die Höhe wachsen’; ‘Steuerabgabe, Zins’ (bis ins 16. Jh.) steht zu ‘zusteuern, dazugeben’ (s. vorschießen, zuschießen).