Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fabriken
Fabriken (v. lat. fabrica , »Werkstätte«) sind Anstalten für den gewerblichen Großbetrieb (Fabrikindustrie), in denen unter Durchführung einer weitgehenden Arbeitsteilung und gewöhnlich auch unter Anwendung von Maschinen und Motoren, gleichzeitig und regelmäßig eine größere Anzahl von Arbeitern in geschlossenen Räumen beschäftigt wird. Von der Hausindustrie (s. d.) unterscheiden sie sich dadurch, daß deren Arbeiter in ihrer eignen Wohnung oder Werkstatt auf Rechnung des Unternehmers beschäftigt werden. Dagegen gibt es keine scharfe Grenze zwischen F. und Handwerk, obwohl diese Scheidung in rec…