Eintrag · Goethe-Wörterbuch
gerichtlich
gerichtlich Großschr DjG 3 4,214,18 im, bei, vor Gericht (anhängig, stattfindend); zum Gericht gehörig; den Vorschriften u Formalien dieser Institution gemäß (gehandhabt, angeordnet, von Dokumenten auch: ausgestellt) a überwiegend attr in Vbdgn wie ‘g-e Handlungen, Verfahren, Untersuchungen, Beschlüsse, Streitigkeiten’, ‘g-e Zeugnisse, Sicherheit’ uä; vereinzelt mBez auf Personen: ‘g-e Polizei’, ‘g-er Bote’ in allem, wo von g-en Schritten und Verfahren die Rede ist GWB B50,50,23 Renner 9.6.21 K [ betr Kündigung des Gutspächters in Oberroßla ] muß ich .. mich mit allerley g-en und außergerichtl…