Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reichsgericht n.
reichsgericht , n. von einem reiche eingesetztes gericht. im ehemaligen deutschen reiche waren das reichskammergericht und der reichshofrath solche reichsgerichte: übrigens stehen auch die zu denen höchsten reichs-gerichten gehörigen personen ebenfalls unmittelbar unter dem kayser und reich. Moser kürz. einl. 198 ; in dem höchsten reichsgerichte richten die deutschen stände sich selbst, weil sie selbst die richter dazu stellen. Schiller 8, 16 ; ein reichsgerichte soll, was streitig blieb, entscheiden. Lichtwer fabeln 2, 17 . im neuen deutschen reich der höchste gerichtshof, der seinen sitz in …