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Reichshofrat

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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Reichshofrat

Bd. 16, Sp. 737
Reichshofrat (Concilium imperiale aulicum), im alten Deutschen Reiche das oberste Gericht des Kaisers für seine Gerichtsbarkeit im Reiche; derselbe war ausschließlich zuständig für Reichslehnsachen und (herkömmlich) für Kriminalsachen der Reichsunmittelbaren; außerdem hatte er konkurrierende Gerichtsbarkeit mit dem Reichskammergericht für die Klagen der Reichsunmittelbaren, ferner in der höhern Instanz und rücksichtlich der Aussicht über die Handhabung der Territorialjustiz. Kaiser Maximilian I. errichtete 1497 ein Hofratskollegium für das Reich und die Erblande; Kaiser Ferdinand I. entzog demselben infolge zahlreicher Beschwerden die erbländischen Sachen, und seitdem erscheint er nur als R. Die erste Reichshofratsordnung ist die des Kaisers Ferdinand I. von 1559; eine neue gab Ferdinand III. 1654. Der R., der seinen Sitz in Wien hatte, war hiernach zusammengesetzt aus dem Reichshofratspräsidenten, den der Reichshofvizekanzler und zuweilen ein Reichshosratsvizepräsident ersetzte, und 18 Reichshofräten, die, wenn sie Grafen oder Reichsfreiherren waren, auf der Herrenbank, sonst aber auf der Gelehrtenbank saßen, und von denen sechs protestantischer Konfession sein sollten. Sie alle wurden vom Kaiser ernannt, während die Kanzlei (Reichshofkanzlei) von Kurmainz besetzt wurde; die Rechtsanwälte am R. (Reichshofrats- oder Reichsagenten) ernannte der Reichshofratspräsident, den Reichsfiskal (s. d.) dagegen der Kaiser selbst. Bei dem Tode des Kaisers löste sich der R. auf, um vom folgenden Kaiser aufs neue kreïert zu werden. In der Zwischenzeit fungierten Vikariatshofgerichte. Mit der Auflösung des Deutschen Reiches 1806 nahm auch der R. sein Ende. Vgl. Herchenhahn, Geschichte der Entstehung etc. des kaiserlichen Reichshofrats (Mannh. 1791–93, 3 Tle.); Rosenthal, Die Behördenorganisation Kaiser Ferdinands I. (Wien 1887).
1849 Zeichen · 24 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    ReichshofratM.

    Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)

    Reichshofrat, M., ›von 1498 bis 1806 neben dem Reichskammergericht stehendes (Ober-)Gericht (des Kaisers) in Wien‹, 17. …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Reichshofrat

    Goethe-Wörterbuch

    Reichshofrat Bindestrichschr u –ff- DjG 3 3,396,32 ; -th 1 das neben dem ‘Reichskammergericht’ höchste kaiserliche Geric…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Reichshofrat

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Reichshofrat ( Concilium imperiale aulicum ), im alten Deutschen Reiche das oberste Gericht des Kaisers für seine Gerich…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit reichshofrat

17 Bildungen · 17 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von reichshofrat 2 Komponenten

reich+s+hofrat

reichshofrat setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

reichshofrat‑ als Erstglied (17 von 17)

Reichshofratsbuch

DRW

reichshof·ratsbuch

Reichshofratsbuch, n. Geschäfts-, Protokollbuch des Reichhofrats (I) solle ... ein glaubhaffter extractus deren ... privilegien ... in das r…

Reichshofratsdiener

DRW

reichshof·ratsdiener

Reichshofratsdiener, m. wie Reichhofrattürhüter vgl. Reichskanzleidiener zimmer in unserer kayserl. residenz ..., darinnen alle fürfallende …

Reichshofratseid

DRW

reichshofrat·seid

Reichshofratseid, m. Eidesformel für die Reichhofräte (II) [Übschr.:] reichshoffrathseyd ... ich N. gelobe ... die röm. kayserl. wahlcapitul…

Reichshofratsmittel

DRW

reichshof·ratsmittel

Reichshofratsmittel, n. der Reichhofrat (I) als Instrument der Rechtsdurchsetzung im Reich aine solche newerung werde ... dem reichshofraths…

Reichshofratsstelle

DRW

reichshof·ratsstelle

Reichshofratsstelle, f. Amt in der Verwaltung des Reichhofrats (I) [soll] keiner von unsern [kaysl.] secretarien ... zur reichshoffrathsstel…

Reichshofratstafel

DRW

reichshof·ratstafel

Reichshofratstafel, f. Verhandlungstisch des Reichhofrats (II) eß solle ... ein exemplar ... von der goldenen bull, unserer kay. capitulatio…

Reichshofratstürhüter

DRW

Reichshofratstürhüter, m. Beamter beim Reichhofrat (I), zu dessen Aufgaben ua. die Bekanntmachung von Verordnungen gehört desßgleichen soll …

Reichshofratsvizepräsident

DRW

Reichshofratsvizepräsident, m. Stellvertreter des Reichshofratspräsidenten meinen reichs-hof-raths-vice-præsidenten, den grafen von Wolckens…

Reichshofratszimmer

DRW

reichshof·ratszimmer

Reichshofratszimmer, n. Sitzungsraum des Reichhofrats (I), der als Ort für die Vornahme bestimmter Rechtshandlungen vorgeschrieben ist soll …