Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Protonotar
Protonotar, m. "Gerichtsschreiber, dessen Aufgabe die Ausfertigung von Gerichtsprotokollen, das Führen der Urteilsbücher, auch das Verlesen von Urteilen ist" RKGO.(Laufs) 310; in städtischen Ratskanzleien höherer Stadtschreiber, bei mehreren der ranghöchste; tw. auch unspezifisch für einen höheren Kanzleibeamten gebraucht vgl. Notar [Amtseid des Kammerschreibers:] daz er kein gelt inneme, da sy dann der prothonotarien einer by mit dem register ... und schribe daz mit yme an um 1400 Seeliger,RegisterKönigsh. 261 Anm. 1 als wir den ersamen ... zu unserme prothonotarien und richter unsers stuls z…