Eintrag · Campe (1807–1813)
Gerichtlich adj, adv
Gerichtlich , adj . u. adv . im Gerichte, vor Gerichte; zum Gerichte gehörig, demselben gemäß, zukommend, darin gegründet. Das gerichtliche Verfahren, das bei oder in den Gerichten übliche. Eine gerichtliche Handlung, eine Handlung vor Gericht, oder eine Handlung des Gerichtes. Ein gerichtlicher Bescheid, Ausspruch. Ein gerichtlicher Fall, ein Fall, eine Sache, der oder die vor das Gericht gehört. Einen gerichtlich belangen, verklagen. Eine Sache gerichtlich machen, sie vor Gericht oder mit Zuziehung des Gerichtes abmachen. Ein Haus, ein Gut gerichtlich übergeben, mit Zuziehung des Gerichtes. …