Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
einreichen
einreichen , 1 1) bei der behörde eingeben, überreichen: eine bittschrift, ein gesuch, eine klage einreichen; wir wirte sind angewiesen, keinen fremden, wes standes und geschlechts er auch sei, vier und zwanzig stunden zu behausen, ohne seinen namen, heimat, character, hiesige geschäfte, vermutliche dauer des aufenthalts gehörigen orts einzureichen. Lessing 1, 529 ; diese heilsordnung, dasz sich mädchen bei uns allemal wie gesuche bei fürsten in duplicaten einreichen müssen ( indem sie nie allein zu einem freunde gehen dürfen ). J. P. Hesp. 3, 192; ich schenkte eine summe der kirche Lambertus …