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Depot

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Meyers
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10 in 9 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Depot

Bd. 4, Sp. 649
Depot (franz. dépôt, spr. -po), beim Militär eine Niederlage von Heeresbedürfnissen aller Art außer Lebens- und Futtermitteln, in Festungen (Artilleriedepot), bei Belagerungen (Munitions- oder Batteriedepots u. solche des Pionierbelagerungstrains); ferner hat man Train-, Waffen-, Montierungsdepots, auch Rekruten-, Remonten-, Pferdedepots. Zur Ausbildung des Ersatzes im Kriegsfall bestehen vielfach schon im Frieden Depotbataillone etc., in Deutschland werden dafür erst bei der Mobilmachung Ersatztruppen aufgestellt. – Im Handel ist D. die Niederlage von Waren, Wertpapieren bei andern z. B. zur Aufbewahrung, zur Verwaltung oder als Pfand. In D. geben heißt: bei jemand in Verwahrung geben, ein D. errichten, ein beständiges Kommissionslager halten. Sind im Depotgeschäft der Banken Wertpapiere in D. gegeben, so gelten sie als Pfand, sobald der Deponent Schuldner des Depositars wird. Im Kontokorrentverkehr werden oft Banken Kontokorrentdepots in Papieren gegeben, wenn diese ihren Kunden gegenüber im Vorschuß sind. Offene und verschlossene Depots, soviel wie offene und verschlossene Depositen (vgl. Banken, S. 335f.). Gesperrte Depots sind solche, über die im Interesse einer dritten Person die freie Verfügung beschränkt ist, so wenn aus ihnen einem Dritten lebenslänglich Einkünfte gezahlt werden, oder wenn sie zur Sicherung der Heiratskaution eines Offiziers dienen. Sie werden nur mit Zustimmung des Berechtigten zurückgegeben oder ohne diese nur bei Vorlegung einer Bescheinigung über den Tod, bez. einer dienstlichen Zustimmung der Militärbehörde. Bezüglich der offenen Depots enthält das Reichsgesetz betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere (sogen. Depotgesetz) vom 5. Juli 1896 eingehende Vorschriften, die besonders den Zweck verfolgen, die Deponenten gegen Verfügungen der Verwahrer und deren Gläubiger zu sichern (Ausgaben des Gesetzes von Lusensky, Berl. 1896; Rießer, das. 1897; Pechmann, Erlang. 1897, u. a.).
1976 Zeichen · 31 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Depotn.

    Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer) · +3 Parallelbelege

    Depot n. ‘Lager, Aufbewahrungsort’, Entlehnung des 18. Jhs. von gleichbed. frz. dépôt, afrz. depost ‘Vorrat, Niederlage’…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Depot

    Goethe-Wörterbuch

    Depot einmal mask a Fundus, Lager; auch für Sammlung von Wertgegenständen [ Forderung für Theaterbau ] Garderoben und an…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Depot

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Depot (franz. dépôt , spr. -po), beim Militär eine Niederlage von Heeresbedürfnissen aller Art außer Lebens- und Futterm…

  4. modern
    Dialekt
    Depotn.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Depot n. : 1. 'Aufbewahrungsort, Magazin, Niederlage', Debo (ˈdebō), in dieser Bed. nach Keiper 55 (1899) »dem Pfälzer V…

  5. Spezial
    depot

    Ladinisch-Deutsch (Mischí) · +1 Parallelbeleg

    depot [de·pọ̄t] m. Lagerhaus n. , Lagerhalle f. , Lagerraum m. , Magazin n. ( → magazin) ◆ depot bancar Bankdepot n.; de…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit depot

54 Bildungen · 51 Erstglied · 3 Zweitglied · 0 Ableitungen

depot‑ als Erstglied (30 von 51)

depotbataillon

DWB2

depot·bataillon

depotbataillon n. : 1789 Baczko Königsb. ( 1787 ) 4,296. 1852 in: Frauenholz heerwesen ( 1935 ) 5,467.

Dépôt de la guerre

Meyers

Dépôt de la guerre (franz., spr. depō d'lă gǟr'), ein von Louvois 1688 als Sammelstelle für alle auf Kriegsgeschichte und Kriegswissenschaft…

DEPOTENZIERUNG

DWB2

DEPOTENZIERUNG f. nomen actionis zu depotenzieren vb. entwertung, entkräftung: 1870 es gehe dieses ( hellsehen ) in folge einer depotenzirun…

depotfund

DWB2

depot·fund

depotfund m. archäologischer sammelfund: 1891 Lamprecht dt. gesch. 1,41. 1959 Eggers vorgesch. 91. d bezeichnungen für rechte, die an das de…

Depotfunde

Meyers

depot·funde

Depotfunde ( Schatzfunde ), vorgeschichtliche Funde, die nicht aus Gräbern oder Wohnstätten stammen, sondern an bestimmten Orten hinterlegt …

Depotgebühr

LDWB2

depot·gebuehr

De|pot|ge|bühr f. (-,-en) 1 ‹econ› tassa de deponüda f. 2 tarifa de deponüda f.

Depotgeschäft

DERW

depot·geschaeft

Depotgeschäft, N., ›Aufbewahrung von bestimmten Wertpapieren bei einem Ver- wahrungsgeschäfte tätigenden Kaufmann insbesondere bei Banken‹, …

Depotgesetz

DERW

depot·gesetz

Depotgesetz, N., ›Gesetz betreffend De- potgeschäfte‹, 19. Jh., 1937, s. Depot, Ge- setz

depot als Zweitglied (3 von 3)

beddepot

MNWB

bedde·pot

*° beddepot, m. : Gefäß zur Verrichtung der Notdurft, Nachttopf (QuF Ahlen 1, 124).

gildepot

MNWB

gilde·pot

° gildepot, m. ( Pl. -te ) : zum Inventar eines Gildehauses gehörendes Trinkgefäß, dat dâr nêmant in den drünken sik schal vordrîsten dat bê…

smuddepot

MNWB

smuddepot als Name eines Narren, Schmierfink (SL).