Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
brüche
brüche , f. mulcta, nach dem nd. bröke eingeführt: der eigner des sclaven bezog aber auch die brüche, wenn an diesem etwas verübt ward. Dahlmann dän. gesch. 1, 162 ; ein drittel der verwirkten brüche. 1, 163; schon war auch dem geistlichen gericht vergönnt vergehen gegen die religion an weltlichen mit brüchen zu ahnden, die einen theil der bischöflichen einnahmen bildeten. 1, 197; die kleineren gerichtsgebühren und brüche ( l. brüchen), welche seine bauern zu zahlen haben. 1, 456. s. DWB brüchte .