RDWB1
Gläubiger m übertr. кредитор (а не "верующий")
DRW
allodial·gläubiger
Allodialgläubiger bei Allod (III 6 a ζ)
Wander
christ·glaeubiger
Christgläubiger Eines Christgläubigen Unglück auf dieser Welt ist sein Glück.
MWB
geloubiger stM. ‘Gläubiger, Kreditgeber’ noch dem sol auch der gelaubiger das haus oder erbe dem schuldiger anpieten [...]; wil oder mag er …
Campe
glau·biger
Der Gläubiger , des — s , d. Mz . w. d. Ez; die Gläubigerinn, Mz. die — en , eine Person, welche einer andern auf Glauben Geld oder Sachen g…
DRW
neben·gläubiger
Nebengläubiger, m. j., der zusammen mit anderen eine Forderung gegen einen Schuldner hat wenn ein glaubiger seiner schulden vor andern credi…
DRW
pfand·gläubiger
Pfandgläubiger, m. Person, die gegen Hinterlegung eines Pfandes (I) etwas verleiht sollen alssdann die ... pfandgläubiger, die haben stillsc…
DRW
pfennig·gläubiger
Pfenniggläubiger, m. Gläubiger, der nur in die beweglichen Güter des Schuldners vollstrecken kann vgl. Pfennigschuldner wann aber die renthe…
DRW
prinzipal·gläubiger
Prinzipalgläubiger, m. Hauptgläubiger bdv.: Prinzipalkreditor ist auch der creditor oder glaubiger schuldig, daß er ... denjenigen pürgen, s…
DRW
priorität·gläubiger
Prioritätgläubiger, m. vorrangig zu befriedigender Gläubiger were aber die verlasßung alle glaubiger zubezahlen nit erkhleckhlich, oder best…
DRW
satz·gläubiger
Satzgläubiger, m. wie Pfandgläubiger zwischen mehr satzverschreibungen der schuldner selbst fertigung und denen satzglaubigern ... solle es …
Wander
scha·biger
Schäbiger 1. Einem Schäbigen ist bald zur Ader gelassen. Holl. : De schurftige heeft haast zijn bloed gestort. – De schurftige is haast ader…
DRW
schuld·gläubiger
Schuldgläubiger, Schuldgläubige, m. I Forderungsberechtigter, Kreditor, Gläubiger, insb. einer Geldschuld vgl. Schuldner (II) wann aber die …
Adelung
sel·biger
Sêlbiger , selbige, selbiges, ein Pronomen Demonstrativo-Relativum, welches sich auf eine vorher genannte Person oder Sache beziehet. Selbig…
DRW
selbst·gläubiger
Selbstgläubiger, m. persönlicher (I) Gläubiger bdv.: Selbscholl (II) durch was fuͤr eine klage aber ein mit- und selbst-schuldner, wann er d…
DRW
steuer·gläubiger
Steuergläubiger, m. Inhaber einer Steuerobligation einem jeden steuer-glaͤubiger [soll] seine capitalia einem anderen ... gebuͤhrende zu ced…
DRW
treu·gläubiger
Treugläubiger, m. Fideikommissar, Treubefehlshaber vgl. Treuglaube wo der testierer dem glouben sines erben beuolhen hett, das er das erb od…
Wander
Ungläubiger 1. Des Ungläubigen Gott ist der Zufall. 2. Ungläubige stehen gleich Heiden und Juden. – Graf, 548, 76. Stehen nämlich der Kirche…