Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Priorität
Priorität, f. Vorrecht, Vorzug, Vorrang, insb. als Recht eines Gläubigers auf vorrangige Befriedigung vgl. Näherrecht, Prioritätsrecht dem jenigen, der zum ersten den kummer erlanget, an seiner priorität und nähern handt, wo er sich darauff bereufft, unschedlich 1562/77 LünebNGO. 359 Faksimile dieweill dan die ... eingeführten exempla überflüssig demonstriren, das dem uhralten cammerbrauch nach die säz vor allen anderen creditoren in die priorität ... gesezt 1601 Chorinsky ohne Seitenangabe [die Erben sollen] nach inhalt der erkhandten prioritet die glaubiger befridigen 1616/29 OÖLTfl.(Strätz)…