Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Gläubiger
Gläubiger , Creditor, der Forderungsinhaber gegenüber dem Schuldner.
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Gläubiger , Creditor, der Forderungsinhaber gegenüber dem Schuldner.
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Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Gläubiger , Creditor, der Forderungsinhaber gegenüber dem Schuldner.
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Wortbildung
12 Bildungen · 1 Erstglied · 11 Zweitglied · 0 Ableitungen
Ableitung von gläubiger
gläubig + -er
gläubiger leitet sich vom Lemma gläubig ab mit Suffix -er.
Idiotikon
Gläubigerrueff Band 6, Spalte 686 Gläubigerrueff 6,686
DRW
Allodialgläubiger bei Allod (III 6 a ζ)
DRW
Nebengläubiger, m. j., der zusammen mit anderen eine Forderung gegen einen Schuldner hat wenn ein glaubiger seiner schulden vor andern credi…
DRW
Pfandgläubiger, m. Person, die gegen Hinterlegung eines Pfandes (I) etwas verleiht sollen alssdann die ... pfandgläubiger, die haben stillsc…
DRW
Pfenniggläubiger, m. Gläubiger, der nur in die beweglichen Güter des Schuldners vollstrecken kann vgl. Pfennigschuldner wann aber die renthe…
DRW
Prinzipalgläubiger, m. Hauptgläubiger bdv.: Prinzipalkreditor ist auch der creditor oder glaubiger schuldig, daß er ... denjenigen pürgen, s…
DRW
Prioritätgläubiger, m. vorrangig zu befriedigender Gläubiger were aber die verlasßung alle glaubiger zubezahlen nit erkhleckhlich, oder best…
DRW
Satzgläubiger, m. wie Pfandgläubiger zwischen mehr satzverschreibungen der schuldner selbst fertigung und denen satzglaubigern ... solle es …
DRW
Schuldgläubiger, Schuldgläubige, m. I Forderungsberechtigter, Kreditor, Gläubiger, insb. einer Geldschuld vgl. Schuldner (II) wann aber die …
DRW
Selbstgläubiger, m. persönlicher (I) Gläubiger bdv.: Selbscholl (II) durch was fuͤr eine klage aber ein mit- und selbst-schuldner, wann er d…
DRW
Steuergläubiger, m. Inhaber einer Steuerobligation einem jeden steuer-glaͤubiger [soll] seine capitalia einem anderen ... gebuͤhrende zu ced…
DRW
Treugläubiger, m. Fideikommissar, Treubefehlshaber vgl. Treuglaube wo der testierer dem glouben sines erben beuolhen hett, das er das erb od…