Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Behör N.
Behör, N. ›Zuständigkeit‹ 1320 Westfalen, s. be, hören
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Behör, N. ›Zuständigkeit‹ 1320 Westfalen, s. be, hören
Lautwandel-Kette
Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.
Mittelniederdeutsches Wb.
behö̑r , f. , n. , Gebühr, was jem. zukommt und ihm ziemt.
Verweisungsnetz
Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen
Wortbildung
38 Bildungen · 26 Erstglied · 10 Zweitglied · 2 Ableitungen
Ableitung von behoer 2 Analysen
be- + hoer
behoer leitet sich vom Lemma hoer ab mit Präfix be-.
Alternativen: be-+ho+-er
DWB
behörde , f. 1) locus ad quem aliquid deferendum est: die zuständige, rechtmäszige behörde; vor die rechte behörde gehen; sich bei der behör…
LDWB2
Be|hör|den|ap|pa|rat m. (-[e]s,-e) aparat burocratich m. , aparat aministratif m.
FiloSlov
Behördenarchiv , n архив , м , ведомственный
FiloSlov
Behördenbestellung , f заказ , м , ведомственный
FiloSlov
Behördenbibliothek , f библиотека , ж , ведомственная
LDWB2
Be|hör|den|la|di|nisch n. (-/-s) ladin burocratich m. , ladin de canzelaria m.
LDWB2
Be|hör|den|spra|che f. (-,-n) 1 lingaz ofizial m. 2 lingaz aministratif m.
FiloSlov
Behördenverlag , m издательство , ср , ведомственное
LDWB2
Be|hör|den|weg m. (-[e]s,-e) (Instanzenweg) tru ofizial m. , tru dles istanzes m.
DWB
behördlich , von der behörde ausgehend: behördliche maszregeln, anordnungen.
Pfeifer_etym
behoerdlich·er·seits
Behörde f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. Das aus der Kanzleisprache stammende, se…
DWB
behören , 1) convenire, pertinere: wie sichs behört ( gehört ). Michael Stifel 114. 2 ) causam cognoscere, verhören: so ein untersasz wider …
FWB
1. ›zu e. S. oder (selten) e. P. gehören, auch als Eigentum, fest mit etw. verbunden sein (auch als Voraussetzung und als Folge)‹.; 2. ›jm. …
MNWB
° behö̑reslü̑de Beisitzer im (peinlichen) Verhör.
MNWB
behö̑r(h)aftich , adj. , hörig, gehörig.
LexerN
be-hœric adj. gehörend zuo Thür. rd. 406 1485 ; der behœrige swm. hörige Anz. 6,4 ( 1445 ).
MNWB
behö̑rich ( ° beharich), adj. , gehorsam, folgsam; gehörend, zugehörig, zustehend, zu Dienst verpflichtet, hörig, unfrei.
DWB
behörig , rectus, conveniens, gehörig: verhindere meine zunge doch nicht, das behörige letzte wort, du bist ein gott und nebenst dir sind ke…
MNWB
1 behö̑ringe , f. , Zubehör; Zugehörigkeit; Hörigkeit, Untertänigkeit.
DWB
behörlich , was behörig: nach behörlichen umbständen. Olearius vorr. zur pers. reisebeschr.
FWB
1. ›richtig, angemessen, jm. entsprechend, angebracht, passend, (zu)gehörig, gebührend, geziemend‹.; 2. ›e. S. gemäß, entsprechend‹.
FindeB
behœrlîche adv. STheol.
FindeB
* behœrlicheit stf. Übereinstimmung STheol.
MNWB
behö̑rlĩk , adj. , 1. zugehörig. 2. gebührlich , ordnungsmäßig, geziemend, gehörig, passend. —
MNWB
behö̑rlĩken, adv. , rite, recte.
DWB
behörung , f. examen, verhör. Maaler 56 a .
DWB
anbehör , n. appendix: die poesie mit ihrem an- und zubehör. Hippel ehe 5, 72 . nnl. auch das verbum aanbehooren.
LDWB2
Au|to|zu|be|hör n. (-[e]s,-e) azessur d’auto m.
MNWB
° inbehö̑r , m. , nur in der Vbdg. in- unde tôbehö̑r (Werd. Urb. B 691) wie das folgende
DWB
schreibbehör , f. wie schreibbedarf Campe.
DWB
segelzubehör , n. zubehör der segel, segelwerk. Moerbeek bei Campe.
MNWB
1° tôbehö̂r , m. : Angehöriger, Verwandter, „ Disse greve Carsten was Giselberti tobehor, und was inn siner jogent scholaster gewesen to Bre…
DWB
weihzubehör , n. Herder 6, 418 , von da Campe 5, 644 a ; Heinsius 4, 1566 b . —
DWB
-behör , n. , zeltzubehör: Rückert w. 4, 75 ; -en- Göthe 7, 105 W. —
GWB
Zeltenbehör [bisher nicht publizierter Wortartikel]
DWB
zubehör , n. , auch m. und f. die wortsippe zubehör, zubehörde, zubehörung, zugehör, zugehörung hat sich im rechtsleben des späteren mittela…
BMZ
behœre swv. in was wîse ime daʒ zuo behœre zukomme ze tuonne leseb. 890,27.
Lexer
un-behœrlich adj. ungehörig. sô wêr eʒ um behœrlich und unzimlich Germ. 7,342 ;