DWB
behörde , f. 1) locus ad quem aliquid deferendum est: die zuständige, rechtmäszige behörde; vor die rechte behörde gehen; sich bei der behör…
LDWB2
behorden·apparat
Be|hör|den|ap|pa|rat m. (-[e]s,-e) aparat burocratich m. , aparat aministratif m.
FiloSlov
behorden·archiv
Behördenarchiv , n архив , м , ведомственный
FiloSlov
behorden·bestellung
Behördenbestellung , f заказ , м , ведомственный
FiloSlov
behorden·bibliothek
Behördenbibliothek , f библиотека , ж , ведомственная
LDWB2
behorden·ladinisch
Be|hör|den|la|di|nisch n. (-/-s) ladin burocratich m. , ladin de canzelaria m.
LDWB2
behorden·sprache
Be|hör|den|spra|che f. (-,-n) 1 lingaz ofizial m. 2 lingaz aministratif m.
FiloSlov
behorden·verlag
Behördenverlag , m издательство , ср , ведомственное
LDWB2
behorden·weg
Be|hör|den|weg m. (-[e]s,-e) (Instanzenweg) tru ofizial m. , tru dles istanzes m.
DWB
behördlich , von der behörde ausgehend: behördliche maszregeln, anordnungen.
Pfeifer_etym
behoerdlich·er·seits
Behörde f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. Das aus der Kanzleisprache stammende, se…
DWB
behören , 1) convenire, pertinere: wie sichs behört ( gehört ). Michael Stifel 114. 2 ) causam cognoscere, verhören: so ein untersasz wider …
FWB
1. ›zu e. S. oder (selten) e. P. gehören, auch als Eigentum, fest mit etw. verbunden sein (auch als Voraussetzung und als Folge)‹.; 2. ›jm. …
MNWB
behore·s·luede
° behö̑reslü̑de Beisitzer im (peinlichen) Verhör.
MNWB
behö̑r(h)aftich , adj. , hörig, gehörig.
LexerN
be-hœric adj. gehörend zuo Thür. rd. 406 1485 ; der behœrige swm. hörige Anz. 6,4 ( 1445 ).
MNWB
behoer·ich
behö̑rich ( ° beharich), adj. , gehorsam, folgsam; gehörend, zugehörig, zustehend, zu Dienst verpflichtet, hörig, unfrei.
DWB
behörig , rectus, conveniens, gehörig: verhindere meine zunge doch nicht, das behörige letzte wort, du bist ein gott und nebenst dir sind ke…
MNWB
behoer·inge
1 behö̑ringe , f. , Zubehör; Zugehörigkeit; Hörigkeit, Untertänigkeit.
DWB
behoer·lich
behörlich , was behörig: nach behörlichen umbständen. Olearius vorr. zur pers. reisebeschr.
FWB
1. ›richtig, angemessen, jm. entsprechend, angebracht, passend, (zu)gehörig, gebührend, geziemend‹.; 2. ›e. S. gemäß, entsprechend‹.
FindeB
behoer·liche
behœrlîche adv. STheol.
FindeB
behoerlich·eit
* behœrlicheit stf. Übereinstimmung STheol.
MNWB
behoer·lik
behö̑rlĩk , adj. , 1. zugehörig. 2. gebührlich , ordnungsmäßig, geziemend, gehörig, passend. —
MNWB
behoer·liken
behö̑rlĩken, adv. , rite, recte.
DWB
behoer·ung
behörung , f. examen, verhör. Maaler 56 a .