Eintrag · Mittelniederdeutsches Wb.
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Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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1200–1600
Mittelniederdeutschbehö̑rf.
Mittelniederdeutsches Wb.
behö̑r , f. , n. , Gebühr, was jem. zukommt und ihm ziemt.
- 15.–20. Jh.
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Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit behoer
32 Bildungen · 26 Erstglied · 4 Zweitglied · 2 Ableitungen
Ableitung von behoer 2 Analysen
be- + hoer
behoer leitet sich vom Lemma hoer ab mit Präfix be-.
Alternativen: be-+ho+-er
behoer‑ als Erstglied (26 von 26)
behörde
DWB
behörde , f. 1) locus ad quem aliquid deferendum est: die zuständige, rechtmäszige behörde; vor die rechte behörde gehen; sich bei der behör…
Behördenapparat
LDWB2
Be|hör|den|ap|pa|rat m. (-[e]s,-e) aparat burocratich m. , aparat aministratif m.
Behördenarchiv
FiloSlov
Behördenarchiv , n архив , м , ведомственный
Behördenbestellung
FiloSlov
Behördenbestellung , f заказ , м , ведомственный
Behördenbibliothek
FiloSlov
Behördenbibliothek , f библиотека , ж , ведомственная
Behördenladinisch
LDWB2
Be|hör|den|la|di|nisch n. (-/-s) ladin burocratich m. , ladin de canzelaria m.
Behördensprache
LDWB2
Be|hör|den|spra|che f. (-,-n) 1 lingaz ofizial m. 2 lingaz aministratif m.
Behördenverlag
FiloSlov
Behördenverlag , m издательство , ср , ведомственное
Behördenweg
LDWB2
Be|hör|den|weg m. (-[e]s,-e) (Instanzenweg) tru ofizial m. , tru dles istanzes m.
behördlich
DWB
behördlich , von der behörde ausgehend: behördliche maszregeln, anordnungen.
behördlicherseits
Pfeifer_etym
behoerdlich·er·seits
Behörde f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. Das aus der Kanzleisprache stammende, se…
behören
DWB
behören , 1) convenire, pertinere: wie sichs behört ( gehört ). Michael Stifel 114. 2 ) causam cognoscere, verhören: so ein untersasz wider …
behören
FWB
1. ›zu e. S. oder (selten) e. P. gehören, auch als Eigentum, fest mit etw. verbunden sein (auch als Voraussetzung und als Folge)‹.; 2. ›jm. …
behö̑reslü̑de
MNWB
° behö̑reslü̑de Beisitzer im (peinlichen) Verhör.
behö̑r(h)aftich
MNWB
behö̑r(h)aftich , adj. , hörig, gehörig.
behœric
LexerN
be-hœric adj. gehörend zuo Thür. rd. 406 1485 ; der behœrige swm. hörige Anz. 6,4 ( 1445 ).
behö̑rich
MNWB
behö̑rich ( ° beharich), adj. , gehorsam, folgsam; gehörend, zugehörig, zustehend, zu Dienst verpflichtet, hörig, unfrei.
behörig
DWB
behörig , rectus, conveniens, gehörig: verhindere meine zunge doch nicht, das behörige letzte wort, du bist ein gott und nebenst dir sind ke…
¹behö̑ringe
MNWB
1 behö̑ringe , f. , Zubehör; Zugehörigkeit; Hörigkeit, Untertänigkeit.
behörlich
DWB
behörlich , was behörig: nach behörlichen umbständen. Olearius vorr. zur pers. reisebeschr.
behörlich
FWB
1. ›richtig, angemessen, jm. entsprechend, angebracht, passend, (zu)gehörig, gebührend, geziemend‹.; 2. ›e. S. gemäß, entsprechend‹.
behœrlîche
FindeB
behœrlîche adv. STheol.
behœrlicheit
FindeB
* behœrlicheit stf. Übereinstimmung STheol.
behö̑rlĩk
MNWB
behö̑rlĩk , adj. , 1. zugehörig. 2. gebührlich , ordnungsmäßig, geziemend, gehörig, passend. —
behö̑rlĩken
MNWB
behö̑rlĩken, adv. , rite, recte.
behörung
DWB
behörung , f. examen, verhör. Maaler 56 a .
‑behoer als Zweitglied (4 von 4)
anbehör
DWB
anbehör , n. appendix: die poesie mit ihrem an- und zubehör. Hippel ehe 5, 72 . nnl. auch das verbum aanbehooren.
inbehö̑r
MNWB
° inbehö̑r , m. , nur in der Vbdg. in- unde tôbehö̑r (Werd. Urb. B 691) wie das folgende
¹tôbehö̂r
MNWB
1° tôbehö̂r , m. : Angehöriger, Verwandter, „ Disse greve Carsten was Giselberti tobehor, und was inn siner jogent scholaster gewesen to Bre…
zubehör
DWB
zubehör , n. , auch m. und f. die wortsippe zubehör, zubehörde, zubehörung, zugehör, zugehörung hat sich im rechtsleben des späteren mittela…
Ableitungen von behoer (2 von 2)
behœre
BMZ
behœre swv. in was wîse ime daʒ zuo behœre zukomme ze tuonne leseb. 890,27.
unbehœrlich
Lexer
un-behœrlich adj. ungehörig. sô wêr eʒ um behœrlich und unzimlich Germ. 7,342 ;