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behö̑r

mnd. bis nhd. · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

MNWB
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6 in 5 Wb.
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Eintrag · Mittelniederdeutsches Wb.

behö̑r f.

Bd. 1, Sp. 186
behö̑r f., n., Gebühr, was jem. zukommt und ihm ziemt.
58 Zeichen · 4 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    behö̑rf.

    Mittelniederdeutsches Wb.

    behö̑r , f. , n. , Gebühr, was jem. zukommt und ihm ziemt.

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Behör

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Die Behör , S. Adelung Behörde .

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit behoer

32 Bildungen · 26 Erstglied · 4 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von behoer 2 Analysen

be- + hoer

behoer leitet sich vom Lemma hoer ab mit Präfix be-.

Alternativen: be-+ho+-er

behoer‑ als Erstglied (26 von 26)

behörde

DWB

behörde , f. 1) locus ad quem aliquid deferendum est: die zuständige, rechtmäszige behörde; vor die rechte behörde gehen; sich bei der behör…

Behördenweg

LDWB2

behorden·weg

Be|hör|den|weg m. (-[e]s,-e) (Instanzenweg) tru ofizial m. , tru dles istanzes m.

behördlich

DWB

behördlich , von der behörde ausgehend: behördliche maszregeln, anordnungen.

behördlicherseits

Pfeifer_etym

behoerdlich·er·seits

Behörde f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. Das aus der Kanzleisprache stammende, se…

behören

DWB

behören , 1) convenire, pertinere: wie sichs behört ( gehört ). Michael Stifel 114. 2 ) causam cognoscere, verhören: so ein untersasz wider …

behören

FWB

1. ›zu e. S. oder (selten) e. P. gehören, auch als Eigentum, fest mit etw. verbunden sein (auch als Voraussetzung und als Folge)‹.; 2. ›jm. …

behœric

LexerN

be-hœric adj. gehörend zuo Thür. rd. 406 1485 ; der behœrige swm. hörige Anz. 6,4 ( 1445 ).

behö̑rich

MNWB

behoer·ich

behö̑rich ( ° beharich), adj. , gehorsam, folgsam; gehörend, zugehörig, zustehend, zu Dienst verpflichtet, hörig, unfrei.

behörig

DWB

behörig , rectus, conveniens, gehörig: verhindere meine zunge doch nicht, das behörige letzte wort, du bist ein gott und nebenst dir sind ke…

behörlich

DWB

behoer·lich

behörlich , was behörig: nach behörlichen umbständen. Olearius vorr. zur pers. reisebeschr.

behörlich

FWB

1. ›richtig, angemessen, jm. entsprechend, angebracht, passend, (zu)gehörig, gebührend, geziemend‹.; 2. ›e. S. gemäß, entsprechend‹.

behö̑rlĩk

MNWB

behoer·lik

behö̑rlĩk , adj. , 1. zugehörig. 2. gebührlich , ordnungsmäßig, geziemend, gehörig, passend. —

behoer als Zweitglied (4 von 4)

anbehör

DWB

anbehör , n. appendix: die poesie mit ihrem an- und zubehör. Hippel ehe 5, 72 . nnl. auch das verbum aanbehooren.

inbehö̑r

MNWB

° inbehö̑r , m. , nur in der Vbdg. in- unde tôbehö̑r (Werd. Urb. B 691) wie das folgende

¹tôbehö̂r

MNWB

tobe·hoer

1° tôbehö̂r , m. : Angehöriger, Verwandter, „ Disse greve Carsten was Giselberti tobehor, und was inn siner jogent scholaster gewesen to Bre…

zubehör

DWB

zubehör , n. , auch m. und f. die wortsippe zubehör, zubehörde, zubehörung, zugehör, zugehörung hat sich im rechtsleben des späteren mittela…

Ableitungen von behoer (2 von 2)

behœre

BMZ

behœre swv. in was wîse ime daʒ zuo behœre zukomme ze tuonne leseb. 890,27.

unbehœrlich

Lexer

un-behœrlich adj. ungehörig. sô wêr eʒ um behœrlich und unzimlich Germ. 7,342 ;