Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Autor m.
Autor m.
Autor m. ‘Urheber, Verfasser’, entlehnt (2. Hälfte 15. Jh.) aus lat. auctor, autor ‘Förderer, Veranlasser, Urheber’, das von lat. augēre (auctum) ‘vermehren, vergrößern’ abgeleitet ist; anfangs auch in der Form Auctor, teils mit lat. Flexion (zur Form s. Autorität). Die allgemeine Bedeutung ‘Urheber’ bleibt im Dt. lange lebendig und stellt sich in Neuwörtern wie Bildautor wieder ein. Autor wird zunehmend Konkurrenzwort sowohl für Verfasser wie für Schriftsteller. – autorisieren Vb. ‘etw. genehmigen, bestätigen, jmdn. ermächtigen’, nach mlat. auctorizare ‘bestätigen, beglaubigen’. Mit Sachobjekt seit der Mitte des 16. Jhs. bezeugt, im Sinne von ‘ermächtigen, mit Vollmacht versehen’ seit der 1. Hälfte des 17. Jhs. verwendet. Oft als Part.adj. in Attribuierungen wie autorisierte Übersetzung, autorisierte Ausgabe ‘vom Verfasser genehmigte, gebilligte Übersetzung, Ausgabe’. Autorschaft f. ‘Urheberschaft, Verfasserschaft’ (Mitte 18. Jh.).