Eintrag · Etymologisches Wb. des Ahd. (EWA)
atto
‚Vorfahr, Ahn, atavus‘, nur ein-
mal bezeugt als ato, Gl. 2, 318, 17 (10. Jh.,
obd.); wie die späteren dt. Formen mit -tt-,
desgl. got. atta und viele außergerm. Entspre-
chungen nahelegen, ist es wohl berechtigt, trotz
des einmal überlieferten und vielleicht von ata-
vus beeinflußten ato ein ahd. *atto anzusetzen;
vgl. auch die zahlreich belegten PN Atto (viel
seltener Ato) bei Förstemann, Adt. Namen-
buch2–3 I, 152 ff. und Thes. ling. lat. II, 1148
(
„cognomen barbaricum“). – Im Mhd. heißt es
demgemäß atte für
‚Vater‘, aber auch
‚Großva-, oder, wie bes. in westobd. Quellen, ätte mit
ter‘
385 atrament – *attoS386
Umlaut, der wohl, wie schon J. Grimm vermu-
tete, auf Nebenformen mit -jan zurückgehen
mag (vgl. das Nebeneinander der lat. [und
griech.] Formen auf -o, -ōnis und -io, -iōnis
ohne wesentlichen Bed.unterschied, s. W.
Meyer, Arch. f. lat. Lex. 5 [1888], 230); doch ist
als Ursache des Umlauts auch Verallgemeine-
rung der (wohl häufig gebrauchten) gen. dat.
sg.-Formen auf -in nicht auszuschließen, trotz
Braune, Ahd. Gr.13 § 221 Anm. 2. – In der dt.
Hochsprache von heute lebt das Wort, das von
jeher der Kinderstube oder einer ländlich-fami-
liären Atmosphäre angehörte, nicht weiter, um
so mehr jedoch in den Mdaa. bes. Ober-
deutschlands (s. u.).