Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Appellation
Appellation
appellieren Vb. ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden’, mhd. appellieren ‘bei einer höheren Instanz Berufung einlegen’ (12. Jh.) als juristischer Terminus geht auf lat. appellāre ‘(um Hilfe) ansprechen, auffordern’ zurück, das (wie lat. appellere ‘herantreiben’, jedoch mit Konjugationswechsel) mit lat. ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’ zu lat. pellere ‘stoßen, berühren, einen Eindruck hervorrufen, treiben’ gebildet ist. Im 18. Jh. setzt der metaphorische Gebrauch ‘eindringlich ermahnen, aufrufen’ ein. Dazu das ebenfalls der Rechtssprache angehörende Verbalsubstantiv Appellation f. ‘Berufung’, mhd. appellacion (13. Jh.), appelaz (14. Jh. bis Anfang 16. Jh.), aus gleichbed. lat. appellātio (Genitiv appellātiōnis). – Appell m. ‘Aufruf, Aufforderung’, übernommen (18. Jh.) von gleichbed. frz. appel, das von dem aus lat. appellāre (s. oben) entlehnten Verb frz. appeler ‘rufen, auffordern’ abgeleitet ist; im 18. Jh. zunächst im militärischen Bereich ‘Ruf, Signal zum Sammeln’ (daher auch ‘das Antreten zur Überprüfung, Befehlsausgabe’, 19. Jh.), im Rechtswesen ‘Berufung’ sowie in der Jägersprache ‘Gehorsam des Hundes auf Zuruf’. Die Übertragung ‘eindringlich mahnender Aufruf’ ist seit dem Ende des 18. Jhs. nachweisbar, aber erst im 19. Jh. allgemein verbreitet.