Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Appellation
appellieren Vb. ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden’, mhd. appellieren ‘bei einer höheren Instanz Berufung einlegen’ (12. Jh.) als juristischer Terminus geht auf lat. appellāre ‘(um Hilfe) ansprechen, auffordern’ zurück, das (wie lat. appellere ‘herantreiben’, jedoch mit Konjugationswechsel) mit lat. ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’ zu lat. pellere ‘stoßen, berühren, einen Eindruck hervorrufen, treiben’ gebildet ist. Im 18. Jh. setzt der metaphorische Gebrauch ‘eindringlich ermahnen, aufrufen’ ein. Dazu das ebenfalls der Rechtssprache angehörende Verbalsubstantiv Appellation f. ‘Berufung’…