Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Abraham
Abraham eine Kasse der Geschwornen des Hammerbrokes weiln ... von einer ... verlassung, wann sie auch nur 100 mk. gewesen, 3 tlr. in den abrahamb gegeben 1645 HammerbrökerR. 165 [seit 1543 erwähnt s. HammerbrökerR. 35ff.] Faksimile