Eintrag · Campe (1807–1813)
Ablage Die
Die Ablage , Mz. die — n. 1) Die Handlung des Ablegens, und das, was abgelegt wird. Die Rechnungs ablage. 2) ≠ I den Rechten, eine Handlung zwischen Ältern und Kindern, da diese von jenen durch eine Aussteuer von aller künftigen Erbschaft ausgeschlossen werden. 3) I Forstwesen, ein Ort am Wasser, wo man die Bäume zum Flößen niederlegt; und überhaupt jeder Ort, wo etwas abgelegt, niedergelegt wird. »Daß von der Mitte des November an bis Ausgang des Mai, keine Kalksteine von der Rüdersdorfschen Ablage, abgeholt werden können.« Ungen.