Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
abhandeln
abhandeln
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dieweil der befelhe mitpringt solchs mit der priorin zu reden vnd abzuhandeln1528 Altenburg/MittOsterland 6 (1863/66) 236 Faksimile
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was darin ... weiter abzuhandeln für notwendig befunden worden1555 Sachsse,MecklUrk. 230 Faksimile
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und solich notwendige sachen mit einander aufs getrewist abhandeln1568 HofkInstr. fol. 17
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soll alsdann dise sach in unserer bruederschafft abgehandelt werden1633 Graz/BeitrSteirG. 23 (1891) 14
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die handtwercker und dero vorsitzende aber sollen ausser dessen, was ihnen ihre satz- und ordnungen zuegeben, nichts abhandeln1705 FreibDiözArch. 20 (1889) 60
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und vor solcher [comission] ... endweder die sach in der gutte abgehandlet oder ... der ausspruch gemacht ... werde1713 Wien/Chorinsky,Mat. I 110
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als ... gebrechen entstanden ..., welche wir ... in der güte ... nicht abhandeln und beylegen könnenoJ. Sachsse,MecklUrk. 252f. Faksimile
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alle hader-, rauf- und greunhändel under der burgerschaft ... nicht weniger andere klaghandel ... soll richter und rath abzuhandeln ... macht habenum 1330 NÖsterr./ÖW. VIII 957 Faksimile
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der sake wegen, de ein mal affgehandelt unde darvoͤr boͤte upgenamen is1593 JütLow.³ III 23 § 1 Faksimile
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die rumor- und rauff-händl ... hat die dorff-obrigkeit abzuhandeln, und zubestraffen1679 TractIurIncorp. Tit. III § 3 Faksimile
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alle wändl, pues vnd straffen ... abzuhandlen, abzustraffen17. Jh. BeitrSteirG. 26 (1894) 128
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welche durch vornehmende sperr die abhandelnde massam sicher stellen1724 WienUnivGO. § 70
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das derselben testament vor der hochlöblichen regierung producirt, die sachen abgehandelt ... worden1591 Schwanser nr. 605 Bl. 71
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das recht die verlassenschaften abzuhandeln1751 Wien/Chorinsky,Mat. II 328
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wo es alt hergebracht ist, daß der vogt oder lehenherr den pfarrer mit abhandle1752 Chorinsky,Mat. V 194f.
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wann die bauergelder abgehandelt und berechnet werden1728 Rodenkirchen (Marsch)/Hanssen,AgrhistAbh. II 157, 29
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so sollen die gesandten endlich mit ihme [dem Kreisobersten, von dessen Ernennung die Rede ist] abhandeln und vergleichen1564 AllgFränkCrays-Conv./Moser,KreisAbsch. I 340 § 2
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soll ein solches ... vor schultheiss und gericht ... in beiwesen beiderseits freundtschaft ... abgehandelt, verglichen und in daß stattbuch eingeschrieben werden1572 Adelsheim/OStR. I 653 Faksimile
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vermög des abgehandleten vertrags1587 WaldkirchStR. 32 (Art. 35) Faksimile
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dass ... aller kauff vnnd verkauff, ..., auch ein jeder wuechtiger vnd denckwuerdiger handel vor zwaien oder mehren dieser 100 maenner angestellt und abgehandelt werde1619 Lazius,Wien II 85 Faksimile
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dass heut ... ein vnwiederrufflicher erbkauff abgehandelt vndt geschlossen worden1659 HelgolGerProt. 112
- Rohr,NützlVorrath 2
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wenn in einer verschreibung ausdrücklich abgehandelt, dass, anstatt des bürgen, so da verstürbe, der schuldmann dem gläubiger einen andern bürgen setzen sollte1577/83 LünebRef. 683 Faksimile
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es mögen ... [Prokuratoren und Advokaten] sich ... in jährliche bestallung und ein gewisses jahrgelt einlassen und dasselbe, wie es mit dem principalen abgehandelt, nehmen1627 BöhmLO. B 51 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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falls aber keine gewisse tage zur lossung der güter bey der befrachtung abgehandelt worden1727 PreußSeeR. VI 18
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do ein gescheftinger ein frembdes guet ... wisslich und fürsezlich verschaffet, so ist der eingesezt erb oder ausrichter des testaments schuldig, dasselb dem aigenthumber abzuhandlen und dem geschäftmann einzureumen1573 NÖLTfl. III 17 § 1
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der prälat ... hat ... gleich ein pferdt und zeug zu einem rock ... bey dem kauffherren abgehandelet17. Jh. Breisgau/FreibDiözArch. 5 (1870) 313
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wor de oldesten de jungesten ok to eren vullen jaren ane lensdiele afgehandelt hedden, de afgehandelte broder, sine kinder ..., setteden sik wedder int samende ... ane unrechtvor 1531 RügenLR. Kap. 157 § 9 Textarchiv: RügenLR. Kap. 157
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die adeligen sitze ..., deren inhaber ... ihre meier abgehandelt hatten16. Jh. Verden/Hesse,AgrVerh. 47
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wird ihnen das erste mahl bey straffe 10 schilling, und darnach auff verspührten ungehorsam, allgemach höher biss auff eine tonne bier gebothen, und müssen die ungehorsame bey denen teichrichtern und schwaren darauff abhandlen1690 Hackmann Mantissa 5f. Faksimile
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so dann jemandes teich gewröget wird, muss er auff 60 marck abhandlenoJ. AltesBremDeichR. Art. 10/Hackmann Mantissa 5f. Faksimile