weigern,
v. ahd. weigarôn Graff 1, 740,
mhd. weiger(e)n
mhd. wb. 3, 556
b; Lexer 3, 743,
mnd. wei(g)eren, wegeren Schiller-Lübben 5, 655
b und von da entlehnt dän. vægre,
schwed. vägra Falk-Torp 1401;
afries. weigaria Richthofen 1132
a,
mnl. we(i)geren Verdam 687
a,
nnl. weigeren Franck
2784
b.
das verb ist, wie zuerst Graff 1834
erkannt hat, ableitung zum adj. ahd. weigar,
mhd. weiger,
mnl. we(i)ger '
widerstrebend, halsstarrig, tollkühn',
das fläm. als weeger '
wer übertrieben sorgfältig und sparsam mit etw. umgeht'
fortlebt, und gehört samt dem adj. zur germ. wurzel wig (
s. weigand),
aus deren sippe Fröhde
Bezz. beitr. 21, 207
die bed. von lat. pervicax
passend vergleicht. das nd. fries. nl. wort ist wegen ei
statt ê
der tonsilbe der entlehnung aus dem hd. verdächtig. hd. begegnet das wort zufrühst alem. bei Notker,
östr. um 1070
: Wiener gen., fundgr. 2, 56, 44,
bair. um 1150
: kaiserchr. 15245
Schröder, els. um 1180
: Reinhart 1513
Grimm. damals zuerst mfränk.: visio Tnugd. 877
Wagner, nd. nicht vor Sachsensp. 1, 63, 3
und Magd. schöppenchron., städtechr. 7, 16.
die zeit bis 1500
liefert nicht über 40
belege, das 16.
jahrh. 117,
das 17.
nur 78,
das 18.
dagegen 168,
und das 19.
ist mit 190
belegen die blüthezeit des worts. landschaftlich scheint weigern
überall gleichmäszig verbreitet zu sein; dasz Petri
in Basel 1523 Luthers wegeren
mit sich widern oder weren
erläutert (Kluge
v. Luther bis Lessing 4100)
kann nach Schütt
Petris bibelglossar (1908) 79
und Bachmann
einfl. von Luthers wortsch. auf die Schweiz (1909) 89
nur beweisen, dasz weigern
der volksspr. des südwestens nicht durchaus geläufig war. in lebender mundart spielt weigern
aber auch sonst kaum eine rolle, die idiotika nennen es selten: westf. weigern Leihener
cronenb. 132
a;
bair. waəgə'n Schmeller 2, 871;
els. ər waykt siΧ '
compris mais peu usuel' Henry
colm. 237.
in der niederalem. ma. von Ottersdorf i. B. und der rheinfr. von Handschuhsheim gilt s. šprautsə Heilig
zs. f. d. ma. 1914, 340; Lenz
vgl. wb. 76
b;
ostmd. s. wīdn (
daneben s. waiΧn
nur als lehnwort aus dem hd.) Gerbet
vogtl. § 51; Müller-Fraureuth
obers. 2, 663
a,
steir. s. weitern Unger-Khull 624
b.
für Berlin ist Hauptmann
biberp. 54
f. bezeichnend: der hd. sprechende Wehrhahn braucht das wort geweigert,
die frau aus dem volke nimmt es auf, setzt es aber in hd. form in ihre halbmundart: geweigert! das mädel weigert ihm keene arbeit.
form. 11) wegern.
von anfang des 13.
bis ende des 18.
jahrh. ist die contraction des alten ei
der tonsilbe zu ê
oft lit. geworden, zuerst nd.: wêgern
neben weigeren
Sachsensp. 1, 63, 3; wegern, wegheren
in nd. voc. seit 1445 Schiller - Lübben 5, 655
b; Diefenbach
n. gloss. 262
b,
entspr. bei späteren Niederd.: gewegert Rotmann
restit. 94
neudr.; wegerte Pape
bettelt. 4 k
b; Brockes
ird. vergn. 8, 344;
zuletzt wegerte(n) Hagedorn 2, 299. 3, 299
und Möser
patr. phant. 1, 259;
osn. gesch. 21, 187.
in den urkunden der sächs. kanzlei tritt wegern
seit mitte des 15.
jahrh. auf und bleibt häufig bis anf. des 16.
jahrh., doch gelten die mundartl. ê
nie als völlig kanzleimäszig. das erste weigern
findet sich 1541: O. Böhme
zur gesch. d. sächs. kanzleispr. (1899) 28
f. sonst sind in md. amtsspr. die e-
formen selten: wegere
rechtsdenkm. a. Thür. 114
Michelsen; wegirn
lehnsurk. Schlesiens (1491) 1, 461; wegern
acta publ. der schles. fürsten 1, 171
Palm; wöhgertend
Frankfurts reichskorr. (1507) 2, 706
Janssen. dagegen ist wegern
die form ostmd. schriftsteller von Luther, Sachs
und Ayrer
bis auf Chr. Weise
und Gellert,
der zwischen wegerst 1, 38; wägerte 6, 285
und weigerst 2, 139; weigert 4, 248
schwankt. Luthers
vorbild trägt die ostmd. form zu dem Österreicher Rebhun
hochz. v. Cana 3
v. 612
und zu Melanchthon
Luthers leben (1555) 84
b,
vielleicht auch zu einigen weiteren Westobd.n: Zwingli 3, 18
Egli; Kessler
sabb. 41. 67. 239. 316
Egli; Vadian
d. hist. schr. 1, 210
Götzinger; S. Franck
morie enc. 20
b;
chron. Germ. 10
a.
im westl. Mitteldeutschland erscheint wegern
von Hutten 1, 415
Böcking und Alberus
dict. T 4
a bis Nigrinus
v. zäub. 442
und Grimmelshausen
vogeln. 2, 356
Keller, doch schon das Faustbuch (1587)
schwankt zwischen wegerte 15. 95
und geweigert 53
neudr. von Schlesiern bieten die e-
formen A. Gryphius
meist und Bucholtz
Herk. 715. Günther
hat neben wegern 475. 541. 995. 1005 weigern 749, Lohenstein
neben vorw. ei wegerte
Armin. 2, 1574
a. Steinbach
setzt als letzter theoretiker wegern
an, wie vor ihm Bellin 105
f.; Stieler 2513; Seume 273; Bödiker 251. Denst
lehrt: wegern (besser weigern)
Heynatzische sprachl. 2 (1773) 5, Adelung
setzt weigern
an und bemerkt: in einigen sprecharten nicht so richtig wegern 4, 1452.
die classiker haben für weigern
entschieden, das sie ausnahmlos bieten. 22)
die schreibung wägern
bleibt fast ganz auf den südwesten und das 16./17.
jahrh. beschränkt: wägret Zwingli 2 i 83; gewägert 2 iii 65
Schuler; wägerte Lindener
rastb. 18; wägert
katzipori 67
Lichtenstein; wägern Fischart
bibl. hist. 284
Kurz; wägerten
binenk. (1588) 57
b; wägert Weckherlin 1, 56
Fischer. diesen kreis überschreiten nur zwei theoretiker: wägern Roth (
Augsb. 1572) B 8
b; wägern Rädlein (
Leipz. 1711) 1025,
doch bei dems. wegerung 1037, weigern 1040. 33) weiern:
in theilen des nd. gebiets fällt g
zwischen vocalen aus, daher die schreibungen weyerde H. Korner
lüb. chron. 46
a; weyerten Kantzow
pomm. chron. 14
Gäbel; geweiert Sastrow 2, 48; ohne weiernt 2, 66. 44) weichern:
die entwicklung des inlautenden gutturals vom verschlusz- zum reibelaut wird selten sichtbar: wäichern Ayrer 2239
Keller; weichert Abbt 6 ii
nr. 84
anm. bedeutung. den ahd. verben auf -ôn
zu adj. liegt intrans., trans. und reflex. gebrauch gleich nahe: irrôn
zu irri, niuwôn
zu niowi, sih wachorôn
zu wachar.
in seinem älteren und einst häufigeren vorbild (sih) widaron (
s. widern)
fand ahd. weigarôn
alle drei gebrauchsweisen gleich gut ausgebildet. seine eigne entfaltung vollzog sich freier, da das adj. weigar
früh ausstarb. II.
absoluter gebrauch ist verh. wenig entwickelt. weigern
kommt dabei selten dem intr. '
widerstreben'
nahe: he weigerde unde sprak
Halberst. bibel (1522)
1. Mos. 48, 19; o jungfrau! weigre länger nicht A. W. Schlegel
Athenäum 2, 148; verräther, schreit der graf, so weigerst du? Gaudy 2, 24,
noch seltener dem intr. '
läugnen': so kanstu auch
s. Paulus nit straffen noch wegeren, das solch bapsts gepott des teuffels gepott sein Luther 7, 675
Weim., öfter dem intr. '
versagen': wer nicht gern gibt, findt leicht ein ursach zu wegern S. Franck
sprichw. (1541) 2, 119
a;
von da sprichw. klugreden 57
a; Wille
sittenl. 100; dein kusz, dein kusz! weigerst du? Fr. Müller 1, 214; besser wars, damals sogleich ungescheut zu weigern, als in händel einzugehn Voss
Aristoph. 1, 290; gieb oder weigre nun! was ist von beiden schlimmer? Rückert 8, 294.
im zweiten fall ist stets schon ein unausgesprochenes object im spiel. das gleiche kann der fall sein bei den beiden einzigen gebrauchsweisen, die absolutes weigern
gut entwickelt zeigen, bei inf. und part. präs. alle casus des inf. sind hier in freiem gebrauch wie formelhaft möglich, nomin.: es hilfft kein weigern noch fliehen Albertinus
hirnschl. 225; das wegern ist umsonst Nath. Schlot
Lüb. totent. bei Weichmann 1, 235; mein weigern hat viel gründe Günther
ged. 749; ich nahm, bey später abendstunde, den abschiedskusz von Iris munde, den scherzhaft weigern reizend gab Schwabe
belust. 1, 567; ich ... hätte es gleich merken sollen, dasz ihr weigern nur ... schüchternheit sey Lessing 2, 307; mit andern nebeln ist auch dies ängstliche zögern und weigern verschwunden Fouqué
zauberr. 2, 9.
accus.: eine gewisse würdige deutsche gesellschaft hatte mein weigern nicht für ernst aufgenommen Gottschedin
br. 2, 225
Runkel, sonst von präp. abhängig: on wagern und widerrede
Lenzkircher schützenbr. (1479)
zs. f. gesch. von Freiburg 27, 100; nicht ohne thränen und weigern Zachariae 5, 24; general Ducrot fügte sich ohne weigern Moltke 3, 88; ich hör es sonder weigern Gryphius
Carolus Stuardus 364
Palm; er sie zu vermähl'n mit Pisistraten sinnt, und auff ihr weigern sie in Junons tempel stecket Lohenstein
Epich. 9; erschwer's ihm nicht durch ein rückhaltend weigern Göthe I 10, 9
Weim. gen.: ein wenig weygerns stehet wol Tappius
adag. Gg 3
a;
entspr. Kirchhof
wendunm. 2, 55; Bucholtz
Herk. 715; alles weigerns ungeachtet Nicolai
S. Nothanker 2, 15; so meldet mir die ursach eures weigerns
Z. Werner
Luther 29.
dat.: da er nun endlich nach langem weigern hin gieng
polit. maulaffe 222; nach vielem weigern S. Gessner 2, 69.
beim part. steht wider einem seltneren '
widerstrebend': den zuvor willigen, jedoch mit ehrworten weigrenden marggrafen Harsdörffer
frauenz.-gespr. 5, 488; das blut der weigernden christen Schleiermacher II 4, 114; wer wird den weigernden zur vollziehung anhalten? Raumer
gesch. d. Hohenst. 4, 160,
ein häufigeres '
versagend'
gegenüber: disz wegernde gezüchte Gryphius 2, 384; die weigernden himmel Cramer
nord. aufseher 3, 494; was sie begehrte, sollte der weigernden werden Herder 22, 134; das weib ist weigernd, der mann bewerbend Kant 10, 343. IIII.
an der grenze des absoluten gebrauchs steht weigern auf jem. '
versagen mit dem blick, mit berufung auf e. andern': das einer auf den anderen nicht waygern sol
mon. boica (1343) 12, 179;
entspr. 5, 259.
die wendung gelangt nahe an den sinn von '
einen vorschieben'
heran und bleibt bis anf. des 17.
jahrh. als eigenthümlichkeit der bayr.-östr. amtssprache bestehen: sol ouch kainer (
der bürgen) auf den andern nicht waigern, noch di leistunge vorcziehen
mon. Zollerana (1374) 4, 302; (
der geladene) sol sich im landsrechten schuldig sein zu verantwurten und darumben auf seinen herrn nicht waigern, als vor zeiten von ausflucht wegen beschehen ist
steierm. landr. (1503) 199; die ungelter ... sollen schuldig sein uff erforderung zu erscheinen und keiner auf den andern zu waigern
städtechr. 11, 819 (
Nürnb. 1516).
weitere belege Schmeller 2, 871. weigern an jem.
bed. '
appellieren': so soll alszdann ein solcher wahrer ungehorsamer ... an den obern richter zu waigren nit macht haben
bair. landr. (1616) 16; der fürstlich hofrath, an dene auch von den andern drey regirungen weiter gewaigert werden mag 86; wann kein theil an die obere obrigkeit waigert Campe 5, 641
a aus Oberlin. weigern nach etw.
gelangt von ebendaher zum sinn von '
s. umthun': (
die registratoren sollen gut bezahlt werden, dasz sie) in mangl dessen nit ursach haben, nach andern diensten zu weigern
bair. hofkammerordn. (1640)
bei Schmeller 2, 871. IIIIII.
in der masse der fälle ist ein object des weigerns
vorhanden. III@AA.
es kann vom subject des weigerns
verschieden sein. III@A@11)
die älteste art des objects ist ein genetiv der sache: dere gerihtes weigerenten
Windberger ps. (1178)
zs. f. d. alt. 8, 127; do wart den borgeren geraden ... dat sie to der tyt strides weygerden
geschichtsqu. d. erzstifts Bremen 103
Lappenberg; sagten der haubtman und die andern, sie möchten des nit wegern Wilw. v. Schaumburg 145
Keller. III@A@22)
nächstdem tritt neben weigern
dativ der person auf: unde seden, dat wy erst bezen wolden ... unde weygherden ome aver
hanövr. stadtrecht 537
Grote; wente et nicht en temet, dat ik di weigere
Halberst. bibel (1522)
1. kön. 2, 20; dasz ... es keinem erlaubt sein soll ihm zu weigern Schleiermacher
Platon 6, 295. III@A@33)
viel häufiger treten gen. der sache und dat. der person zum gleichen präd.: ja gebôt mir her ze varneder recke wol getân: möht' ich es im geweigert haben,ich het iʒ gerne verlân
Nib. 422 B; eyn iczlich man mag kamphhes weygern deme, der wers geborn ist
rechtsb. n. dist. 4, 22, 67
Ortloff; do ik iu bat umme ghenade, da weygherde gy my aller ghenade Detmar
lüb. chron. 1, 12
Grautoff; he ... vorclagede de schepen disser stad, dat se om rechtes hedden geweigert
städtechron. 7, 292; wolt unsz als eynem christlichen keyser, der do rechts niemands weygern solt, nit anders gebüren
des hl. reichs ordn. (1536) 167
b.
das nd., das an diesem gebrauch stark betheiligt ist, stellt weigern
hier gern ins pass.: so wart en gheweygert des sacramentes, wor se quemen Detmar
lüb. chron. 2, 180
Grautoff; des geleides wordt em geweigert
münst. chron. 1, 309
Ficker. nur im älteren nd. kann der gen. der sache durch eine präp. wendung ersetzt werden: also weygerden se deme hertogen in deme
städtechron. 16, 376. III@A@44)
ein acc.-object konnte sich schon darum leicht einstellen, weil manche als gen. gemeinte form als acc. aufgefaszt werden konnte: er ward gebeten ... eyne predigt zu thun, wilchs er ... nicht wegerde Luther 18, 229
Weim.; so feer den ... stätten gemeint syn will, uns ... zuo nemen, werdend wir es nit weigern Zwingli 2 iii 94
Schuler; dieweil ich ... nie nichts hab geweigert, noch zu berichten versagt
Faustb. (1587) 53
neudr. so ist seit beginn des 16.
jahrh. acc. der sache bei weigern
gut entwickelt: demnach ist kai. maj. nochmals gnedigs ansinnen und begeren, sie wollen sich das bedenckhen ... und sollichs nit wegern
städtechron. 25, 395 (
Augsb. 1530); haben da mit ein vierfach sacrament gemacht und wegern uns das einfach gantz sacrament Luther 38, 118; die länder wegern korn, den städten mangelt geld Gryphius (1698) 1, 17.
acc. der person ist hier nur möglich, soweit die person als sachlicher besitz betrachtet wird: holt die wangenschöne Briseis! weigert er sie, so werd' ich selber kommen mit mehrern Bürger 189
v. 324
Bohtz. III@A@4@aa)
sofern das obj. eine leistung ist, bed. weigern '
nicht geben wollen',
kommt also der bed. von trans. '
versagen'
nahe: wie wol das holtz anderst nit, dann auf das geordent mas verkauft, so understeen sich doch die paurszleut ... dasselb mas ze waigern
decl. der bair. pol.-ordn. (1557)
bei Schmeller 2, 871; das man gemelte rente schüldig ist und kan sie on grosze sünd nicht wegern Milich
schrapteufel F 1
a; ein tag bringt, was ein gantz jahr weigert Lehman
flor. pol. 2, 765; verheisz mir's frei, und wink erhörung, oder weigre sie Bürger
Ilias 1, 726
Bohtz; Richard: wer sah die sonne heut?
Ratcliff: ich nicht, mein fürst.
Richard: so weigert sie den schein Schlegels
Shakespeare 9, 204; ihr weigert die erlösung noch? Voss 4, 214; Charon weigert ihm den kahn Pfeffel
poet. vers. 3, 58; könig Ottocar (
wurde) zur huldigung gezwungen, die er allein unter allen deutschen fürsten weigerte Eichhorn
d. rechtsgesch. (1822) 3, 7; Alexander weigerte den kusz Droysen
gesch. Alexanders 352; Sussex aber werde seine unterschrift weigern W. Grimm
an Dahlmann, briefw. 1, 195; sie weigerten jeden waffenstillstand Gervinus
gesch. d. 19.
jahrh. 1, 149; der feldherr, der gehorsam weigert, heiszt verräther Grillparzer 7, 48 (
bruderzwist 2).
hierher als kunstwort der börse: dagegen weigert man geld. III@A@4@bb)
stellt das obj. ein anerbieten dar, so bed. weigern '
nicht nehmen wollen',
kommt also zum sinn von ablehnen: (
er) weigert was man trincket zu Spee
trutznacht. 232; steh't fürstlichen befehl zu weigern, knechten frey? Lohenstein
Ibr. 100
v. 389; ihr alle saht, wie am Lupercus-fest ich dreymal ihm die königskrone bot, die dreymal er geweigert Schlegels
Shakespeare 2, 89;
Shylock: gebt mir mein kapital, und laszt mich gehn.
Porzia: er hat's vor offenem gericht geweigert, sein recht nur soll er haben, und den schein
ders., kaufm. v. Ven. 4, 1; wirklich soll Napoleon schon übermuth geschöpft und jene bedingungen geweigert haben J. Grimm
an Wilhelm, briefw. 246; wer zum schöffen gewählt wird und es weigert, musz das dorf räumen
rechtsalt. 2, 392. III@A@4@cc)
umsetzung ins pass. ist nur im zweiten fall möglich, geweigert werden
bed. '
abgelehnt werden': (
bei der wahl der entscheidenden universität muszte ich) Freyburg und Basel, die mir gefallen, von ihm gewegert, fahren lassen Luther
br. 1, 320
de Wette; (
der artikel) wer durch ine und nit unpillich angenomen und nit gewaigert worden Thomas v. Absberg 14
Baader; das die bekante ... artickel inen gewegert sind Sleidan
reden 171
Böhmer; würde aber die ausfertigung solcher liste geweigert Fleming
vollk. t. soldat 257. III@A@4@dd)
dagegen kann in beiden fällen der obj.-acc. durch einen abhängigen satz vertreten werden. III@A@4@d@aα)
nicht geben wollen: also wegerten die Edomiter Israel zuvergönnen durch jre grentze zu ziehen
4. Mos. 20, 21; Rom aber wegert ihr zu geben raum und platz Lohenstein Arm. 2, 953
b; so weigerten die misvergnügten Römer, für die konsuln zu siegen Haller
Alfred 209; es gilt seinen tod und er weigert, das knie zu beugen Scheffel
Ekkeh. 193.
negiertes weigern
gelangt hier zum sinn von 'gewähren': in ein ander wirthshausz aber mit ihm zu gehen wolte er zu gelegener zeit nicht wegern
polit. maulaffe 50; da das büchlein vergriffen war, wollte ich nicht weigern dasz es wieder gedrukkt würde Schleiermacher
zur philos. 1, 347. III@A@4@d@bβ)
nicht nehmen wollen: jener hund ... welcher gewaigert hat ein stuck fleisch ... zu nemmen Abr. a S. Clara
Judas 2, 7; als ihm nun ein stück brod herausgebracht wurde, weigerte er es anzunehmen Grimm
d. sagen 2, 140; nachdem er seine frau durch den tod verloren, weigerte er nicht, fernerhin ein kleines nothdürftiges einkommen fremder groszmuth zu verdanken Varnhagen
denkw. 4, 212. III@A@55)
neben dem acc. der sache ist ein dativ der person gel. aus dem satzzus. zu ergänzen: und sobald nach vermählung die schon bekanntere wollust (
der kühe) brünstig verlangt, dann weigre das laub, dann wehre den sprudel Voss
Virg. 1, 226.
viel öfter wird er ausgesprochen, und diese fügung löst die unter 3)
behandelte zeitlich ab. zuerst tritt sie bair. um 1290
auf: seht daʒ man iu uf jener sît iht weiger Lohengrin 3386
Rückert, in geschlossener überlieferung erst seit dem 16.
jahrh., seitdem ist es die häufigste verwendung des nicht- reflexiven weigern,
eingeschränkt nur durch die neuere bevorzugung von verweigern (
s. d.). III@A@5@aa)
der acc. der sache ist hier stets eine leistung. III@A@5@a@aα) einem etwas weigern
bed. '
es ihm vorenthalten',
wenn das obj. eine realität ist, die ohnehin besteht: wer barmhertzigkeit seinem nehesten wegert, der verlaszt des allmechtigen furcht
Hiob 6, 14; (
der geizige hat) keinis wegs den schlüssel zum geld lassen wollen, welches dem priester ein sattsame ursach gegeben, dasz er jhme endlich die heilige ölung geweigert A. a S. Clara
merks Wien 93; auf aus der herzensträgheit, die dem glaubwürdigsten zuweilen den glauben weigert Herder 19, 134; jedes volk wendet sich ... dann erst zur künstlichen industrie, wenn die natur ihre wohlthaten weigert Sturz 2, 123; klagte über den hartherzigen papa, der ihr so lang er lebte, den holden anblick des fräuleins geweigert hatte Musäus
volksm. 1 (1804) 147; von jeder gabe, jeder tugend schenkt' ihr die natur den allerschönsten theil, wenn das gesetz ihr andre rechte weigert Göthe I 10, 327
Weim.; unglücklicher, wohl kannte dich dein ohm, da er dir land und leute weigerte Schiller 14, 421; ich sage die, sie weigert mir, wie dir, den namen H. v. Kleist 1, 51; während man Deutschland sein recht weigerte Arndt 1, 239; (
Reinold) nimmt die schüsseln aus der küche, die man ihm weigert Gervinus
gesch. d. d. dicht. 2
5 221; ich weigerte ihm meinen mund Hebbel I 1, 17; der mensch erzeugt spielarten, denen die anerkennung als neue arten zu weigern, zuletzt nur ein wortstreit sein kann D.
F. Strauss 6, 125. III@A@5@a@bβ)
dagegen bed. weigern '
versagen',
wenn das obj. durch die weigerung jede realität verliert: ich weigere dir solchen beystand Gottsched
d. sprachkunst (1748) 384; wie ihr mir befahlt, wies ich die briefe ab, und weigert' ihm den zutritt Schlegels
Shakespeare 3, 193; dasz mir den dienst die augen weigerten! H. v. Kleist 2, 40; mir, von thränen genetzt, weigert die laute den klang Arndt 3, 132
Rösch; wind und wellen weigern ihr die antwort Fontane I 4, 25.
namentlich ist das der fall, wenn das object ein wunsch ist: disen bawrn sprach
d. Faustus guotlich an, dasz er jn auffsitzen lassen ... wolte, welches jm aber der dölpel wegerte und abschluge
Faustb. (1587) 95
neudr.; so weigre dem der stirbt, die jüngste bitte nicht Gryphius
trauersp. 59
Palm; wir wissen aus seiner (
Mosis) späteren geschichte, wie gott es ihm weigert, ihm sich selbst sehen zu lassen Herder 12, 35; drum spare mir den schmerz, dir irgend eine bitte zu weigern Gotter 2, 28; ich bitte noch um eine zweite gunst, unmenschlichkeit allein kann mir sie weigern Schiller 12, 407; die kleine bitte könntet ihr mir weigern? 12, 569; bittest du, Cinna, denn nichts; Cinna, so weigr' ich dir nichts Voss 6, 283; als das kloster sankt Theresiens ihm den eingang streng geweigert
M. Beer 188. III@A@5@bb) einem etw. nicht weigern
wird wider positiv '
es ihm (
gern)
gewähren': er hab auch ... arbeitern jr recht und liedlon nit gewegert oder abgewessert Mathesius
Sar. 19
b; ich weisz, er wegert nicht so wenig gott und mir Gryphius
trauersp. 67
Palm; Casea ist an jahren alt, ist am willen aber jung: weigert keinem keinen kuss, scheuet nimmer keinen sprung Logau 2.
taus. zug. 14; weder die mäuler, mein kind, sein dir geweigert, noch sonst was Voss
Od. (1781) 6, 68; auf jeder bühne fand man ihn (
Kotzebue), ja fast in jeder scheune: kein anderer dichter rühmt sich desz, drum weigert ihm nicht länger als deutschem Äschylus den kranz, als nationellstem sänger Platen 259. nicht weigern können
oder dürfen
heiszt '(
gern)
gewähren müssen': eurer tapferkeit kann er den wohlverdienten preisz nicht weigern Schiller 13, 250; auch durften sie's ihm nicht weigern, weil er die gabe hatte, dasz ihm keiner die bitte abschlug Grimm
märchen 2, 137. III@A@5@cc)
selten wird der acc. der sache durch nebensatz vertreten: der berckmeister soll nyemand weigern underricht zu thun Lori
samml. d. bair. bergr. (1517) 167 § 24; wolt jhr mir nun wegern, mir den todt anzuthun?
schausp. engl. kom. 199
Creizenach; er weigert' es Hermann, am maal mitzubaun Klopstock 1, 261; aber weigert uns nicht, den gott anzubeten, der in euch sein wird Schleiermacher
reden über d. relig. 291. III@BB.
fällt das persönliche object des weigerns
mit seinem subject zus., so entsteht reflexiver gebrauch, zuerst: daz ir ... euch des nit waigert, setzet, noch widert
lehnsurk. Schles. (1477) 1, 85,
also verhältnism. jung, aber ungemein häufig, weil weigern
hier fast nirgends durch synonyma unterstützt wird. III@B@11)
wider steht absoluter gebrauch voran: das sich Christus und Johannes also sperren und sich wegern Luther 20, 224
Weim. weigern
wird dabei von haus aus als starker ausdruck empfunden: o Sparta, würdest du nicht einen bürger aus deinen mauren verbannt haben, der sich geweigert, nicht geweigert, nur einen augenblick bedacht hätte Abbt 6 ii 24,
weil er (
wie sich sträuben)
vor allem widerstand der that umfaszt: nach diesem hat belägert das kaiserliche heer Mannheim, die sich hart wegert, stellt sich ernstlich zur wehr
dreiszigj. krieg 160, 26
Opel u. Cohn; warum muszt du dich wegern, wenn dich ein hirtenkind aus liebe küssen will? Gottsched
d. schaub. 5, 468; sie wissen, dasz das fest (
der vermählung des dogen mit dem meer) schon vorgestern sollte gehalten werden; aber die wilde göttin weigerte sich, war aufruhr und stürmte Heinse 4, 13
Schüddekopf. später bez. s. weigern
auch widerstand mit worten: ich wolte ihr das geleite geben, doch sie wegerte sich höflich Weise
drei kl. leute 214; dieser weigerte sich einen augenblick und sagte, er könne das nicht thun Göthe I 44 ii 45
Weim. gerade hier ist s. weigern
mit keinem synonym vertauschbar: sagen sie dem herrn Becker: wenn er sich dennoch weigern sollte, so würde ich die rolle selber spielen
gespr. 1, 195
Biedermann. der s. weigernde
ist fast immer ein mensch, selten ein thier: der pfad wurde schmaler, so dasz das pferd sich weigerte Bismarck
gedanken u. erinn. 2, 222,
mehrfach eine in menschengestalt gedachte gottheit: er lacht und reichts Minerven dar; sie weigert sich und trägt bedenken Hagedorn
vers. 23
neudr.; Mercur fordert die nacht auf, einige stunden länger über Theben zu verweilen ... sie weigert sich Treitschke
hist. u. pol. aufs. 1, 91,
vereinzelt (
mit pars pro toto)
ein menschlicher körpertheil: drückte einen herzlichen schmatz auf die schönen lippen, die nicht in der stimmung waren, sich zu weigern
M. Meyr
erz. a. d. Ries 1, 25.
der obj. inhalt der weigerung ergibt sich bei streng absolutem gebrauch nur aus nachbarsätzen: der baur wegert sich, wolt sich nit verrichten lassen Frey
gartenges. 77
Bolte; hier sieht sie eben dieses kind, sie will es ausfragen ... das kind weigert sich Ramler
einl. in d. schönen wiss. 2, 331.
weiterhin wird der inhalt mit einer präp.wendung oder mit adverb angedeutet: was wegerstu dich wider gottes willen?
Sir. 41, 6; er weigert sich heftig zum tode
schausp. d. engl. kom. 48, 37
Creizenach; weigere dich hierinnen nicht 179, 13; so sehr er sich auch darwider geweigert Happel
akad. roman 244.
damit sind alle weiteren gebrauchsweisen angebahnt. III@B@22)
im genetiv steht die älteste art des obj. auch beim refl. weigern.
es ist selten gen. der person: sehet zu, das jr euch des nicht wegert, der da redet
Ebr. 12, 25,
dagegen vom 16.
bis 19.
jahrh. ganz gewöhnlich gen. der sache. III@B@2@aa)
der gen. kann ein volles subst. sein: sich deszhalben der schlacht wegert Fronsperger
kriegsb. 3, 242
b; wie sollten wir uns ... eines beträchtlichen vortheils weigern! Wieland 16, 239; keines von uns beiden weigerte sich eines freyen einstimmigen geständnisses Meissner
skizzen 1, 871; als sie aber ihre langen haare auflöste, um mir die füsze damit zu trocknen, weigerte ich mich des dienstes Brentano 4, 134; doch sie weigerte sich des gebotenen sizes Voss
Ilias 23, 204. III@B@2@bb)
viel öfter ist es gen. eines pron., früher meist des: wo du dich des wegerst, sihe, so wil ich alle deine grentze mit fröschen plagen
2. Mos. 8, 2; des wegert sich der heilig man
N. Herman
sonntagsev. 201
Wolkan; wirstu dich des wegern, so will ich deinen erstgebornen sohn erwürgen Dannhawer
cat.-milch 1, 92,
gern auch verkürzt: schlaffe bey mir. er wegert sichs aber
1. Mos. 39, 8,
oder erweitert: desselben wegert er sich nit Scheidt
grob. 4801,
alterthümelnd noch bei den romantikern: des weigert sich der sichre schütze Arnim 22, 195
Grimm, sonst seit dem 17.
jahrh. abgelöst durch dessen: dessen auch ... Stefanus Bathori ... sich nicht geweigert Birken
verm. Donaustr. 84; ich durfte mich dessen nicht lange wegern Happel
akad. rom. 502; ich konnte mich dessen unter keinem schicklichen vorwande weigern Wieland 28, 168; wer sich dessen weigerte ... verlor alles gut Raumer
gesch. d. Hohenst. 4, 47,
das zugleich zur anknüpfung eines relativsatzes dienen kann: wer wolte sich weygern dessen sich die vortreffliche helden Prothesilaus und Ulysses nicht geweigert haben Moscherosch
ges. 2, 495.
weit seltener ist deren: die robbath (
wird) nur von den behausten gütern gefordert, deren sich keiner weigern kan Hohberg
georg. cur. 1, 46,
und seiner: ich bin mit dem todt verknüpfft, wegere mich seiner auch gar nicht Lehman
flor. pol. 3, 274. III@B@33)
die syntaktische unklarheit, die durch den lautlichen zus.-fall des mhd. gen. es
mit dem acc. eʒ
veranlaszt ist, konnte dazu führen, 's
in fügungen wie: je mehr er sichs weigerte B. Krüger
Clawert 54,
als accusativ zu fassen und in formen nachzubilden, die von vornherein acc. waren: wo du das wilt wegern dich, so wirdt uberfallen plötzlich dich grausam groszes ungelück Sachs 8, 254
Keller. die verwirrung geht von pron. formen aus schon darum, weil sie fast ganz aufs pron. beschränkt bleibt: das solt jr euch keins wegs wegern Fronsperger
kriegsb. 1, D 4
b; wo er sich das wegerte, wolt er ihn in gefahr ... seines lebens bringen Hertzog
schiltw. k; dasz jr wolt zufriden sein, was der richter spricht, euch wegern nicht Fischart
Garg. 141
neudr. nur ganz selten greift der gebrauch aufs subst. über: wie sehr sich dieser nun zwar des empfang weigerte, muste er doch ... sich unterwerffen Lohenstein
Arm. 2, 436
a. III@B@44)
der gen. fem. konnte seiner form nach für einen dativ genommen werden: weger dich der züchtigung des allmechtigen nicht
Hiob 5, 17; kein schönes weib darf sich der sitte weigern Schiller 13, 256.
die entscheidung ist ungewisz auch in den vielen fällen, wo gen. fem. von attr. adj., part., artikel oder pronomen begleitet wird: so wir uns alle (
lies: aller?) warnung gut und aller gottes güt uns wegern, als-denn thut uns gott erst belegern Sachs 6, 214
Keller; ich habe mich ... solcher auffgetragener verrichtung mit fügen nicht wegern können Ayrer
hist. proc. juris 335; so sehe ich nicht, warum ich mich einer anfoderung weigern sollte Lessing 8, 288;
Karl: und, weigern wir uns dieser schmachbedingung?
La Hire: dann sei der bund zertrennt, noch eh' er anfing Schiller 13, 200,
desgleichen wo das subst. durch pron. ersetzt ist: die lantschafft umb steur pitten, die sich der nicht wurden weyern Kantzow
pomm. chron. 332
Gäbel. wo sich hier dativische auffassung durchsetzt, gelangt s. weigern
zum sinn von '
s. versagen, s. widersetzen'.
von da aus werden seit mitte des 18.
jahrh. klare dativbindungen gewagt: Artemis, trif den rapsoden, der gleich vergänglichkeit ahndet, weigert sich seinem ton ein gedicht Klopstock
oden 2, 66; wenn etwa deinem finger zürnend sich weigert die goldne saite, gib mir die schuld nicht Herder 27, 239; auch diesen kühlungen ... weigerte der wilde sich Jean Paul
Tit. 4, 36; wir urtheilen aber auch über vergnügen und schmerz ... ob wir uns demselben weigern oder überlassen sollen Kant 10, 257; im angesichte ... der richtenden geschichte weigern sie sich allem vaterländischen und teutschen Arndt
das wort von 1815
s. 115; dasz er sich jedem vorläufigen verhöre weigere Tieck 46, 20; der alte bat ihn um das gewehr, dem aber weigerte sich der junge mann Immermann
Münchh. 21, 161; man wagte nicht, sich dem befehl der Spartaner zu weigern Droysen
Äschylus 9; kann einer sterben, weil er nicht leben will; warum nicht leben, weil er dem tod sich weigert? Grillparzer 8, 119
Cotta. III@B@55)
die häufigste gebrauchsweise des refl. weigern
ist die mit zu und inf., zuerst 1517: welche ... aus hoffart sich zu unterwerffen wegern der straff und besserung Tetzel
bei Luther 1, 18
a Jen. III@B@5@aa)
s. weigern etwas zu (thun)
kommt im sinn nahe an '
es nicht (
thun)
wollen',
nur verweilt weigern
nachdrücklicher bei dem act des versagens: lieber, schlahe micher aber wegert sich yhn zu schlagen Luther 24, 272
Weim. die positive formel hat stets negativen sinn, die handlung des angeschlossenen inf. steht im belieben des subjects: das hertz Pharao ist hart, er wegert sich das volck zu lassen
2. Mos. 7, 14; das war die ursache, dasz die zween engel sich weigerten beym Loth einzukehren J. Böhme 2, 395; das postgeld belauffet sich wöchentlich so hoch, dasz unser verleger sich weigert, unfrankirte briefe an uns ferner anzunehmen Gottsched
vern. tadl. 2, 48; viele mönche haben sich geweigert mit ihren händen zu arbeiten Zimmermann
eins. 1, 244; das verschüchterte heer weigert sich hinauf zu rücken Göthe I 7, 168
Weim.; er wird sich weigern, sag' ich ihnen, der kaiserlichen ordre zu gehorchen Schiller 12, 79; demohngeachtet weigerten sich die städte in diesen landfrieden zu treten Eichhorn
d. staatsgesch. (1822) 3, 77; eine amme musz ich mitbringen ... weil sich der kleine schlechterdings weigert, andere nahrung zu sich zu nehmen Holtei
Chr. Lammfell 1, 32; der liberale krautschneider weigert sich, für conservative haushaltungen sauerkraut einzuschneiden Riehl
d. arbeit 273; wenn er seinen dienst ... verläszt oder sich beharrlich weigert, seinen dienstverpflichtungen nachzukommen
handelsgesetzb. § 72; ich verdenke es keinem fachgenossen, wenn er sich weigert an der unerquicklichen debatte (
über die rechtschreibung) theil zu nehmen Scherer
kl. schr. 1, 449; der prinz weigerte sich früher, als mit dem fahrplanmäszigen zuge zu reisen Bismarck
gedanken und erinn. 2, 42.
subject ist demgemäsz stets ein wesen mit freier willensbestimmung, meist ein mensch, gel. ein thier: Gockel weigerte sich lange, dem begehren des Alektryo zu folgen Brentano 5, 86.
metaphorischer gebrauch ist selten und wird als kühnheit empfunden: ein felsen-fester damm dem strom zwar widerstrebet, der wellen rasen bricht, und der beschäumte rücken, des ganzen landes zuversicht, sich wegert vor der flut zu bücken Brockes 1718
bei Weichmann 1, 124; noch höher wird des grames noth gesteigert, seit sich sein schuldner schlaf zu zahlen weigert Schlegels
Shakespeare 1, 233. III@B@5@bb) sich nicht weigern etwas zu (thun)
bed. '(
gern)
bereit sein es zu (
thun)': eyn rechter christ ... wurde sich freylich nicht wegern noch weren, solche gezwungen ehe an zu nehmen Luther 15, 165
Weim.; wo er in gefengknusz kommen würde, wöllen sie sich nicht wegern, in gleicher gefahr zuostehn Achacius
Sleidans chron. (1557) 209
a; ich wil mich nicht wegern mit Christo zu leiden Hnr. Müller
geistl. erquickst. 229; ich wegerte mich im geringsten nicht, seinem verlangen ein genügen zu leisten Schnabel
insel Felsenb. 17
neudr.; manchen mund ... den sie zu küssen sich schwerlich weigern würden Lichtenberg
br. 1, 288; ich weigere mich nicht, mit dir zu fechten Göthe I 21, 225
Weim.; ich habe mich niemals geweigert, das präsidium ohne portefeuille anzunehmen, sobald es der könig befiehlt Bismarck
gedanken u. erinn. 1, 292.
bes. gern steht die fügung im imper., weil hier die bestimmung des willens positiv nicht gleich nachdrücklich gegeben werden kann: weger dich auch nicht, lieber son, dem dürfftigen gutes zu thun Sachs 19, 236
Keller-Götze; gieb den degen, und wegre dich nur nicht die fessel anzulegen Günther
ged. 995; niemand säume zu geben in diesen tagen, und niemand weigre sich anzunehmen, was ihm die milde geboten Göthe I 50, 239
Weim.