Versichern, v. trs. überhaupt, sicher oder gewiß machen. 1) Mit Worten sicher oder gewiß machen, die Gewißheit einer Sache mit Worten behaupten; weniger als betheuren. Er versicherte mir die Wahrheit dieser Sache. »Er versicherte mir seine unwandelbare Freundschaft.« Wieland. »Andere hingegen wollten mir versichern, daß« Ebeling. »Und ich kann dir versichern, wenn du nur deine dichterische Einbildungskraft anwenden wolltest, so« Göthe. Häufig wird es auch mit dem vierten Falle der Person gefügt, welcher aber die Fügung mit dem dritten Falle der Person, als die richtige, vorzuziehen ist, weil man nicht leicht sagt, ich werde versichert, ich bin versichert worden, daß für, man versichert mir, daß oder es wird mir versichert, ist mir versichert worden. »Man versichert mich, daß« Herder. Besonders mit dem zweiten Falle der Sache. Er versicherte mich seiner Treue. »Er versicherte mich dessen.« Wieland. Einer Sache, oder von einer Sache versichert sein, sie als gewiß ansehen. Oft gebraucht man versichern auch ganz allein, ohne eine Sache und Person im vierten und dritten Falle zu nennen. Als Beweis seines Rechts davon sollte gelten, daß er versicherte, er habe es gekauft. Ungewöhnlich ist: es ist versichert wahr, für, es ist sicherlich wahr. Komm, blasser Tod, komm angezogen, Ih fürchte dich versichert nicht. Gryphius. Doch ständ es dir, versichert, besser an, Du kämst mit einem Vogelrohr geflogen. Wieland. I engerer Bedeutung ist, sich einer Sache versichern, Sicherheit oder Gewißheit über dieselbe erlangen, sichere Nachricht über dieselbe einziehen. Von einer Sache versichert sein. »Den Mann, der versichert ist von dem Messia.« 2 Sam. 23, 1. Für versichert sein, oder sich versichert halten, gebraucht man im O D. sich versichern. »Ih versichere mich, er werde eben das Urtheil fällen.« Haller. 2) Sicher machen,
d. h. in Sicherheit und außer Gefahr setzen. Die Ruhe des Staates versichern, gewöhnlicher bloß sichern. Besonders in engerer Bedeutung, gegen ein bestimmtes Geld freiwillig Bürgschaft für eine Sache auf den Fall, daß sie verloren gehet, leisten, oder sich gegen eine gewisse Summe Geldes anheischig machen, den bestimmten Werth, im Falle des Verlustes, zu ersetzen; wie auch, durch eine Summe Geldes sich solche Sicherheit für sein Eigenthum verschaffen. I dieser Bedeutung kömmt es vorzüglich im Seehandel vor, da es denn einzelne Personen und ganze Gesellschaften oder Anstalten giebt, welche auf diese Art Schiffe und Ladungen versichern, den Werth derselben, im Falle sie verloren gehen, ersetzen, im Fall aber, daß sie glücklich ankommen, die an sie entrichtete Summe behalten (assecuriren). Ein Schiff und dessen Ladung versichern lassen. Versicherte Waaren, Güter. So versichert man auch Häuser, Güter, Möbeln auf den Fall des Verlustes derselben durch Feuer, oder Verwüstung derselben durch Überschwemmung , indem man an eine eigens dazu errrichtete Anstalt jährlich etwas Gewisses nach Verhältniß des Werthes jener Sachen bezahlet. Sein Haus ist mit 10000 Thalern in der Brandkasse versichert,
d. h. mit dem Werth von dieser Summe angegeben, welchem gemäß jährlich ein Gewisses in diese Kasse gezahlt wird, wofür im Falle des Verlustes durch eine unverschuldete Feuersbrunst die 10000 Thaler aus jener Kasse ausgezahlt werden. I weiterer Bedeutung sagt man, eine Summe Geldes auf etwas versichern, es zum Unterpfande setzen und dadurch den Andern sicher stellen; gewöhnlicher, Sicherheit darauf geben, und sofern es feierlich und gerichtlich geschieht, Sicherheit stellen. Einen Jahrgehalt oder Gnadengehalt auf ein Kammergut versichern, ihn auf dasselbe anweisen, daß er von den Einkünften desselben ausgezahlt werde. Sich einer Sache versichern, sich derselben bemächtigen, sich ihren Besitz sichern; eigentlich und uneigentlich. Sich des Vermögens des Schuldners versichern, es in Beschlag nehmen. Sich einer Person versichern, sie in Verhaft nehmen. Uneigentlich versichert man sich einer Person, wenn man sie ganz für sich gewinnt, in seine Sache ziehet. Sich des Beifalls der Menge versichern. Bei den Jägern versichert sich das Wild des Zeuges, wenn es sich dem Jagdzeuge nähert, an demselben auf und abziehet, eine Öffnung zu suchen. D. Versichern. D. — ung. S.
d.