Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verpflichten verb.
verpflichten , verb. verbinden, vereinigen, mhd. verphlihten, mnd. vorplichten. zusammensetzung mit pflichten, was sich auch häufig in der älteren sprache findet, sowol mhd. ( s. Lexer 2, 255 ), wie auch mnd. ( Schiller-Lübben 3, 348 ), das aber nhd. gänzlich ausgestorben scheint. schon oben ist 7, 1752 nachgewiesen, dasz die älteste bedeutung von pflicht verbindung, theilnahme, gemeinsamkeit ist. so ist also pflichten intransitiv, woran halten, antheil nehmen, und transitiv antheil beweisen einer sache u. s. w. etwas besorgen, einrichten. verpflichten, in gemeinsamkeit bringen mit etwas. 1 1)…