Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verbitten verb.
verbitten , verb. erst im nhd. belegt, in den wörterbüchern erst bei Stieler 178 . ver hat die bedeutung des einfachen zeitwortes dahin geändert, dasz es einmal den begriff verstärkt, andererseits eine beseitigung mittels des im stamme liegenden begriffs ausdrückt. 1 1) eine sache verbitten, erbitten, die person, für die man etwas erbittet, im dativ: das bin ich kaiserlicher maj. und e. kurf. gn. uber göttlich mild und gnade mit meinem armen gebet gegen gott zu verbitten allezeit .. schuldig und willig. Luther briefe 1, 550 ; wir mögen daher uns nicht entbrechen, bei denenselben ihm allerunter…