Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Universität f.
Universität f.
Universität f. ‘in mehrere Fakultäten, Sektionen gegliederte Lehr- und Forschungsstätte, Hochschule’. Zugrunde liegt lat. ūniversitās (Genitiv ūniversitātis) ‘Gesamtheit, das Ganze, Welt(all)’, spätlat. (in juristischem Sinne) ‘Gemeinschaft von Menschen, politische Vereinigung, Korporation, Kollegium, Gilde, Kommune’, zu lat. ūniversus ‘ganz, sämtlich’ (s. universal). Im Mittelalter wird der Begriff übertragen auf die ‘autonome, sich selbst verwaltende Gemeinschaft von Lehrern und Schülern’, vgl. mlat. universitas magistrorum et scolarium bzw. studentium (Paris 1213). Aus dem so verstandenen Begriff ist entlehnt spätmhd. universitēt ‘Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden, der Professoren und Studenten’ (1365); bald darauf wird der Ausdruck übertragen auf die Institution, die Lehreinrichtung (2. Hälfte 14. Jh.), auf die Lehrstätte, das Lehrgebäude und das Studium (16. Jh.). Die umgangssprachliche Kurzform Uni f. ist im 20. Jh. schriftlich bezeugt.