Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Traktament
Traktament, n.
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das dem schreiber G. ... in nachsuechung der widertäufferen begegnete übele tractament1671 SchweizId. XIV 868 Faksimile
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wann der gefangene zum verhoͤr gefodert wird, soll ihn das gericht ... weder durch ... drohung mit der tortur ... noch ... mit schlaͤgen oder andern uͤblen tractamenten zur bekaͤntniß der ihm beygemessenen that zu zwingen suchen1736 CCLuneb. II 1 S. 869
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das inquisit [seye] ... auf zehen jahr in das landständische zuchthaus zu A. mit gewohnlichen tractament, jedoch ohne willkomm und abschied, zu condemnieren1772 Schindler,VerbrFreib. 319
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wie auch die gemeine köch und köchinne dahin verpflichtet werden, daß selbige unsern gnädigsten befelch gemäß die speisen und tractamenten zu richten1686 Wüst,Policey II 494
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ein jehwesender herr ammann ... soll guete achtung auf das tractament geben und jede ürti alsobald bezahlt werden1694 SchweizId. XIV 868 Faksimile
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bey denen andern creisen [koͤnte] angetragen werden, damit bey dero trouppen ... sowol denen officierern als gemeinen, an brod, haber und heu gleiche portiones gereichet und dißfalls im tractament eine gleichheit gehalten werde1697 Lünig,CJMilit. 625 Faksimile
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vor jeden deserteur anstatt des gegebenen werbe-geldes, ingleichen vor das genoßene tractament ... sechs rthlr. von dem reclamirenden officier bezahlet1720 CCMarch. III 2 Sp. 206 [hierher?] Faksimile
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daß die hand-werks-knechte ... bey ihrem gedinge den meistern nicht vorschreiben, wie ihr tractament an speise und tranke beschaffen seyn solle1746 Wüst,Policey V 580
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wollen wir ihm das tractament eines obersten, als monatlich 400 thl. [geben]1646 ProtBrandenbGehR. III 522 Faksimile
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7 rthlr. tractament vor officier und gemeine und 7 stüber kostgeld täglich1683 Schück,Kol.-Pol. II 160
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so vil das tractament betrifft, so ist zu gemeinem schluß kommen, daß denen primæ planæ officierern ein ertraͤgliches wart-geld extra operationem, intra operationem aber ... die voͤllige ... gage [gegeben werden solle]1688 Moser,StaatsR. 30 S. 283 Faksimile
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besoldung ... ist die belohnung an geld, welche sowol den militair- als civil-bedienten eines staats ... gereichet wird; zum unterschiede wird ... die besoldung der generals-, staabs- und anderer officiers ... tractament genennet1757 Eggers,NKriegsLex. I 288