Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
trahieren vb.
trahieren , vb. , immer mit dem obj. münze, gulden u. ä., das umlaufende geld auf die vollgewichtigen stücke durchsuchen und diese widerrechtlich zurückbehalten, von lat. trahere: die munze trahiren oder erseigern arch. d. hist. ver. in Würzburg 22, 122 ( a. d. j. 1456), vgl. th. 10, 1, 202 s. v. seigern; s. auch Lexer mhd. handwb. 2, 1493 . mehr auf die folge des aussuchens gerichtet, ' die währung verschlechtern, schwächen ': müntz trahiren oder schwechen müntz-ordn. (1524) § 52. als trahieren ist wohl die glossierung von verrere mit traheren zu verstehen bei Diefenbach 613 c a. d. j. 1487; …