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Theel

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Theel

Theel, Theen, n., selten f., m.

I (unteilbarer, vererblicher) Anteil an einer Theelacht (II) bzw. das entsprechende Teilgrundstück des Theellandes (I); entweder ein (unveräußerliches) Erbtheel (mit Stimmrecht in der Theelacht I) oder ein (veräußerliches) Kauftheel
  • meer weert dat ander tele, de in der jeghennade beleghen synnen, worden vorhoghet myt der hure, so schal deme pater offte convente ock de hure vorhoghet weerden na vorlope des landes
    1487 OstfriesUB. II 248 Faksimile
  • wir E. grave tho Ostfrießland etc. geben allen geistlichen und weltlichen, de erff-theelen oder gekoffte theelen hebben, ... bey verluͤst oͤhrer theelen und 20 rinsche gulden poena, dat niemandt uthgenommen land als eygen-land schall bruͤicken
    1518 Wenckebach,JusTheel. 63
  • wir Edzard graff zu Ostfrießland ... gebiethen allen ... in allen theen [Bed. II], dat neemandt siene theele verkopen, he hebbe tho verren solche theele den tween verordneten achters, tho der gemeine bohren beste tho kope gebaden
    1524 Wenckebach,JusTheel. 87
  • wann aber streitige sachen vorfallen, also wann nemlich theelen versterben, vererben oder verkauffet werden sollen, ... gehöret solches nicht allein für die theel-achter, sondern es werden aus den sämptlichen theelen ... die eltesten bauern zusammen vociret
    1585 Wenckebach,JusTheel. 64
  • daß vermoͤge theel-rechten solche erb-theelen von dem venditore, der keine eheleibliche kinder erzeuget, nicht koͤnten in perpetuum, sondern nur ad tempus vitæ verkauffet werden; denn so bald der verkaͤuffer mit tode abgehen wuͤrde, verfielen dieselbe der erb-theel-genossenschafft, wolten ihm derowegen solches zu verwarung nicht verhalten haben. wie nun dieser verkaͤuffer stirbt im jahr 1583, verschwinden, sterben und vererben auch diese acht theelen auf die ganze commun der theel-genossenschafft
    1759 Wenckebach,JusTheel. Einl. 11
  • nach den grundregeln der societaͤt darf kein theelbauer mehr als eine einzelne theel in jeder theelacht besitzen
    1805 Wiarda,Asegab. Einl. 51
II wie Theelacht (II)
  • allen geistlichen und weltlichen, de erff-theelen oder gekoffte theelen hebben in Houer theen
    1518 Wenckebach,JusTheel. 63
  • ein jeglicher so in den obbenannten achte theen-laͤnder ist beerbet, kann nur ein jeglicher derselben eine erb-theile haben und behalten, dannenhero, obschon ein beerbter bauer wuͤrde eine heyrathen, so gleichfalß in selbiger theenen ein erb-recht besitzete, verschwindet jedoch eine solche erb-theele, so lange der mann oder die frau lebet, und verfaͤlt auf die saͤmtliche gemeine
    1660 Wenckebach,JusTheel. 102
  • da auch einer in den obbenannten theenen viel theelen haͤtte, verbleibet jedoch nur eine derselben ein erb-theele, uͤbrige alle werden als kauff- oder schlechte, nicht aber fuͤr erb-theelen æstimiret und gehalten
    1660 Wenckebach,JusTheel. 102
  • soll ... aus die sechs theenen ... sechs männere, alten herkommen gemäß, gesetzet werden, die des jahres über, der gemeine oder baurwercken bestes fleißiges verwalten
    1665/90 OstfriesBauerR. 106
  • daß ... sämtliche unkosten auf die 8 theelen distribuiret ... werden sollen
    1671 Wenckebach,JusTheel. 120
  • demnach J.D.v.E. und dessen sohn ... in drey theelen benandtlich O., L. und E. den gewoͤhnlichen angriff thun wollen
    1689 Wenckebach,JusTheel. 155
  • da die theel-communion in 8 theelen bestehet, jeder theel seine eigene beerbeten hat, und dennoch alle 8 zusammen eine communion ausmachen
    1759 Wenckebach,JusTheel. Einl. 19
  • in Ostfriesland machen die theellande eine art einer baͤuerlichen ganerbschafft aus; sie begreiffen einen ... strich landes, welcher aus acht theilen oder theelen bestehet
    1774 Moser,NStaatsR. XVII 263

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Theel

    Deutsches Rechtswörterbuch · +1 Parallelbeleg

    Theel, Theen, n., selten f., m. I (unteilbarer, vererblicher) Anteil an einer Theelacht (II) bzw. das entsprechende Teil…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Théel

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Théel , bei Tiernamen für Joh. Hjalmar Théel , geb. 14. Juni 1848, Leiter der zoologischen Station in Christineberg.

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theel‑ als Erstglied (25 von 25)

Theelacht

DRW

theel·acht

Theelacht, f. vgl. 2Acht (V 6) I Genossenschaft, Verband von bäuerlichen Ganerben (Theelbauern) zur gemeinsamen Bewirtschaftung der Theellan…

Theelachter

DRW

theel·achter

Theelachter, Theenachter, m. Mitglied des vierköpfigen Vorstandsgremiums der Theelacht (I) mit Zuständigkeit für zwei der insg. acht Theelac…

Theelbauer

DRW

theel·bauer

Theelbauer, m. Eigner (mindestens) eines Theels (I); zugleich Mitglied der Theelacht (I) dann de gemene theelbueren yst aller hapent vnde bi…

Theelbote

DRW

theel·bote

Theelbote, m. ¹Bote (I) der Theelacht (I) in tehl-sachen D.J. ... contra die tehlachtere U.S. et consorten ... sind auf von denen tehlachter…

Theelbuch

DRW

theel·buch

Theelbuch, n. Amtsbuch eines Theelachters mit Aufzeichnungen in Bezug auf eine Theelacht (II) J.E., gewesenen tehlachters tehl-buch in E. th…

Theele, J

DWBQVZ

Theele, J. u. Wrede, A. s. Köln.

Theelgeld

DRW

theel·geld

Theelgeld, Theengeld, n. jährliche Einkunft eines Theelbauern aus seinem Anteil am Theelland (I); die von den Theelachtern ausbezahlte Summe…

Theelgenosse

DRW

theel·genosse

Theelgenosse, m. Mitglied der Theelacht (I); Theelbauer daß ein solcher erb-heuermann denselbigen heerd als ein uͤthgenahmen land pro diviso…

Theelgenossenschaft

DRW

theelgenosse·n·schaft

Theelgenossenschaft, f. wie Theelacht (I) daß nach des vermeinten kauffers toͤdlichen abfall seine erben ... der verletzten und klagenden th…

Theelgewohnheit

DRW

theel·gewohnheit

Theelgewohnheit, f. Rechtsgewohnheit, Gewohnheitsrecht der Theelacht (I) vgl. Theelrecht daß ew. hochgräffl. gnaden von denen ... alten thee…

Theelherr

DRW

theel·herr

Theelherr, m. Landesherr als formales Oberhaupt der Theelacht (I) ock meynn g.h. syle thele ann sych heft, alße eyn vpperste theelherr, welc…

Theelheuer

DRW

theel·heuer

Theelheuer, f. (jährlicher) Pachtzins, den der Pächter eines auf Theelland (I) liegenden Grundstücks zu entrichten hat vgl. Erbtheel, 1Heuer…

Theelinteressent

DRW

theel·interessent

Theelinteressent, m. wie Theelbauer in tehl-sachen ... sind auf von denen tehlachtern durch den verordneten tehl-boten beschehene convocatio…

Theelkammer

DRW

theel·kammer

Theelkammer, f. Versammlungsraum der Theelacht (I) im Norder Rathaus pronunciat Nordae in der theel-cammer 1680 Wenckebach,JusTheel. 152 auf…

Theelkommunion

DRW

theel·kommunion

Theelkommunion, f. wie Theelacht (I) dann in betrachtung die tehl-communion besonderlich recht und gewohnheiten hat, und den gemeinen beschr…

Theelland

DRW

theel·land

Theelland, Theenland, n., oft pl. I im genossenschaftlichen Gemeinschaftseigentum der Theelbauern stehende landwirtschaftliche Flächen östli…

theelöffel

DWB

thee·loeffel

theelöffel , m. : ( der chirurg ) hat ihm anderthalb loth vom gehirne mit dem theelöffel herausgenommen. Felsenburg 2, 192; ein theelöffel v…

Theelrecht

DRW

theel·recht

Theelrecht, n. Gesamtheit der Theele (I) und Theelacht (I) betreffenden Rechtsregeln vgl. Theelgewohnheit folget nun das theel-recht ... was…

Theelregister

DRW

theel·register

Theelregister, n. Verzeichnis der Theelbauern ferners producirten sie extractum thel-register ... woraus zu ersehen, daß W.T.s beede toͤchte…

Theelsache

DRW

theel·sache

Theelsache, f. Theele (I) oder Theelacht (I) betreffende Angelegenheit, Rechtsstreitigkeit also wird auch von den decidirten ... theel-sache…

Theelschrein

DRW

theel·schrein

Theelschrein, m. Archiv der Theelachter im Rathaus von Norden vgl. Theelkammer daß ein jeder, sowohl theelachter als particulier die etwa be…

Theelverwalter

DRW

theel·verwalter

Theelverwalter, m. wie Theelachter solches klaget kauffer ... dawieder dann theel-verwaltere und theel-genossen pro pleniore informatione da…

Theelwesen

DRW

theel·wesen

Theelwesen, n. Gesamtheit der Regelungen und Gewohnheiten der Theelacht (I) vgl. Theelrecht damit dem theelwesen keine gefährliche consequen…