Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Taxe
Taxe
taxieren Vb. ‘den Geldwert, Preis einer Ware ermitteln, schätzen, die Höhe einer Abgabe, Steuer, Gebühr (gesetzlich) festlegen’, speziell ‘den Zeitwert einer gebrauchten Ware oder eines Grundstücks amtlich feststellen’, heute auch ‘etw. auf seine Beschaffenheit, Qualität hin prüfen, jmdn. auf seine Fähigkeiten hin mustern und einschätzen, beurteilen’, zufrühest (14. Jh.) bezeugt als Ausdruck der niederrhein. Geschäftssprache taxieren, vgl. mnd. taxēren, taxieren (ghetaxeirt, 1303). Entlehnt aus lat. taxāre ‘(prüfend) berühren, antasten, (durch Befühlen) den Wert einer Sache ermitteln und bestimmen, schätzen’, übertragen auch ‘jmdn. tadeln, über ihn herziehen’, einer Iterativbildung zu lat. tangere (tāctum) ‘berühren’ (s. tangieren, Tangente). Dazu die Verbalsubstantive Taxation f. ‘Bestimmung, Schätzung, Ermittlung des Geld-, Zeitwerts einer Ware’ (um 1500), lat. taxātio (Genitiv taxātiōnis) ‘Veranschlagung, Abschätzung, Wert’, und gleichbed. Taxierung f. (1. Hälfte 16. Jh.). Taxator m. ‘wer amtlich den Zeitwert von etw. feststellt, schätzt’ (2. Hälfte 16. Jh.), lat. taxātor ‘wer über jmdn. herzieht’, mlat. auch ‘Schätzer’, und gleichbed. Taxierer m. (2. Hälfte 18. Jh.). Taxe f. ‘Taxierung, Schätzung (eines Wertes durch einen amtlichen Taxator), Schätzpreis, (amtlich) festgesetzter Preis (insbesondere Gebühr, Abgabe), Gebührenordnung’ (15. Jh.), aus mlat. taxa ‘Schätzung, Anschlag, Satz’.