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Taxe

mnd. bis sprichw. · 16 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
19 in 16 Wb.
Sprachstufen
6 von 16
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29
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23

Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Taxe

Bd. 19, Sp. 360
Taxe (franz., v. lat. taxare), Würdigung, Wertschätzung einer Sache, insbes. durch vereidete Schätzer (Taxatoren), so von Mobilien und Immobilien beim Verkauf, bei Erbteilungen, Beleihungen, Versicherungen etc.; dann der öffentlich festgesetzte Preis für Waren oder Leistungen, daher auch eine besonders in Süddeutschland übliche Bezeichnung für Gebühren und verschiedene Verkehrssteuern (z. B. Taxen für Anstellung und Beförderung, Stempeltaxe etc.). Früher wurden auch für notwendige Lebensmittel von der Behörde Taxen (Polizeitaxen) festgesetzt, man hatte Fleischtaxen (s. d.), Brottaxen (s. d.), Biertaxen etc., dann auch Lohntaxen (s. d.) und Zinstaxen (vgl. Wucher). Doch sind die meisten derselben und zwar in Deutschland mit Einführung der Gewerbefreiheit durch die Gewerbeordnung aufgehoben worden. Man ging hierbei von der Überzeugung aus, daß es der Polizei nicht möglich sei, einen angemessenen Preis zu bestimmen und man dies der freien Konkurrenz überlassen müßte. Insbesondere vermag sie nicht den mannigfaltigen, rasch wechselnden Produktionsbedingungen und den veränderlichen Konjunkturen Rechnung zu tragen. Ist die T. zu hoch angesetzt, so hat sie keine praktische Bedeutung; ist sie zu niedrig bemessen, so wird sie nicht allein für den Verkäufer, sondern auch für den Käufer schädlich wirken, indem sie das Angebot herabdrückt und eine volle Deckung auch derjenigen Bedarfe verhindert, für die gern höhere Preise gezahlt werden. Ein Fehler der Polizeitaxe ist noch der, daß sie in vielen Fällen den außerordentlich verschiedenen Qualitäten der einzelnen Waren sich nicht anzubequemen vermag und auch nicht verhüten kann, daß sich der Verkäufer durch Verschlechterung der Ware schadlos halte. Allerdings können Taxen eine Wohltat sein, wo die freie Konkurrenz eine beschränkte und eine Ausbeutung durch monopolistische Preise möglich ist. Sie waren deshalb früher Zwangs- und Bannrechten gegenüber ein unerläßliches Mittel zum Schutze des Publikums und sind auch heute noch bei vielen Privilegien und natürlichen Monopolen (Eisenbahnen) nicht zu entbehren. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 72 ff.) läßt darum Taxen zu für Personen, die an öffentlichen Orten ihre Dienste oder Transportmittel anbieten, für Schornsteinfeger, wenn ihnen Bezirke ausschließlich zugewiesen sind, für Gewerbtreibende, die nur in beschränkter Zahl angestellt sind, insbes. auch für Apotheker. Die betreffenden Gewerbtreibenden können jedoch diese Taxen ermäßigen. Die Bezahlung der approbierten Ärzte bleibt der freien Vereinbarung überlassen, doch sind Taxen aufgestellt, die in streitigen Fällen im Mangel einer Vereinbarung zur Anwendung kommen sollen. Die Gebührentaxe für Rechtsanwälte wird durch die Gewerbeordnung nicht berührt. Über die Preiskurante der Gastwirte s. Gastwirt, der Bäcker s. d.; über Bautaxe s. d. Vgl. v. Rohrscheidt, Geschichte der Polizeitaxen (in den »Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik«, neue Folge, Bd. 17, Jena 1888) und Die Polizeitaxen (Berl. 1893).
2994 Zeichen · 42 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    taxeM., F.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    taxe , M., F. Vw.: s. tax L.: MndHwb 3, 813 (taxe)

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Taxe

    Adelung (1793–1801) · +8 Parallelbelege

    Die Taxe , plur. die -n. 1. Der bestimmte Preis oder Werth einer Sache, besonders der von der Obrigkeit bestimmte Preis.…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Taxe

    Goethe-Wörterbuch

    Taxe [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Taxe

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Taxe , aus dem Lat., Werthbestimmung, Preisbestimmung; Taxation , die Abschätzung, die Aufstellung der T.; Taxatoren , d…

  5. modern
    Dialekt
    Taxe

    Bayerisches Wörterbuch · +3 Parallelbelege

    Taxe Band 3, Spalte 3,1407f.

  6. Sprichwörter
    Taxe

    Wander (Sprichwörter)

    Taxe 1. Alles hat seine Taxe. Der eine ist zu diesem, der andere zu etwas anderm gut. Frz. : En ce monde de chaque chose…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit taxe

20 Bildungen · 5 Erstglied · 15 Zweitglied · 0 Ableitungen

taxe‑ als Erstglied (5 von 5)

Taxeinnahme

DRW

tax·einnahme

Taxeinnahme, f. Einkünfte eines Taxamts (I), insb. an Taxgeldern (I) bdv.: Taxauswurf gegenregister der kay. hofreichscanzley tax einnahm un…

taxêren

MNWB

taxe·ren

+ taxêren , -îren , swv. : 1. c. A. r. den Wert schätzen, veranschlagen, welk schip unde gût get.-et is ende gerēkent up 200 ponde grôte (Ha…

Taxes assimilées

Meyers

Taxes assimilées (franz.), in Frankreich die den direkten Steuern zugesellten Abgaben, wie die Steuer von der Toten Hand, die Bergbauabgabe,…

taxe als Zweitglied (15 von 15)

Abhandlungstaxe

DRW

abhandlung·s·taxe

Abhandlungstaxe die für oder bei Abhandlung einer Verlassenschaft zu zahlende Abgabe strittigkeiten ... entstanden seien in ansehung des kün…

holztaxe

DWB

holz·taxe

holztaxe , f. schätzung des holzes nach cubischem inhalt und werth. Jacobsson 6, 111 a .

kammertaxe

DWB

kammer·taxe

kammertaxe , f. taxe von einer finanzkammer als maszgebend für lieferungen und schätzungen festgesetzt.

Mauttaxe

DRW

maut·taxe

Mauttaxe, f. Zolltarif 1592 Dollinger,MaxFinanzref. 537

Münztaxe

DRW

Münztaxe, f. der vom Münzherrn (I) festgesetzte Wert von Münzgeld dem schädlichen ... müntzunwesen ... zue begegnen, haben unser ... herren …

Nebentaxe

DRW

neben·taxe

Nebentaxe, f. ein über die festgesetzte Gebühr hinaus verlangtes Geldgeschenk dekretum vor gemaine kanzleiverwandte der nebentaxen halber 16…

Reichhofkanzleitaxe

DRW

Reichhofkanzleitaxe, f. Einnahme des Reichshofkanzleitaxamts vicecanzler aus der reichshofkanzleitax ... 125 [fl.] 1588 Fellner-Kretschmayr …

Reichstagstaxe

DRW

reichstag·s·taxe

Reichstagstaxe, f. (umstrittene) kaiserliche Gebührenordnung für Dienstleistungen (Mahlzeiten, Übernachtungen usw.) während eines ¹Reichstag…

Schlossertaxe

DRW

schlosser·taxe

Schlossertaxe, f. festgelegter Arbeitslohn für die von einem Schlosser geleistete Arbeit schlossertax, wann der schlosser das isen zu der ar…

Schoßtaxe

DRW

Schoßtaxe, f., m.? Steuersatz für ³Schoß (I); auch ein Verzeichnis, Regelwerk hierüber eine visitation aller städte, vermittelst welcher die…

Schreibtaxe

DRW

schreib·taxe

Schreibtaxe, f., Schreibtax, m. (nach Gebührenordnung festgelegte) Schreibgebühr (I) bdv.: Schreibereitax, Schreibertax wan ein jud in wille…

Schultaxe

DRW

schul·taxe

Schultaxe, f. wie Schulgeld [Übschr.:] schueltax 1625 Villach/PurgstallSchulm. 127

Städtetaxe

DRW

Städtetaxe, f., m. auch -taxa eine von landständischen Städten (III) an ihren Landesherrn zu leistende Abgabe das weil. A.D. hinderlassnen w…