Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
standhaft
standhaft, adj.
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dan da ist nyemand gewichen, sonder die teutschen sind alda so stanthaft in geschütz vnnd gestäch gestanden, daz ir gar vil vnd die pesten alda pliben vnd vmbkomen sind1512/53 FRAustr. Abt. I 1 S. 432
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desshalb sich bemelter prelat und andere ordenspersonen, so bei irer ordensregel und provession ... standhafft beliben sein, des closters enteussern und ander enden niderthun muessen1539 ZSchwabNeuburg 30 (1903) 19
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[die kurwürde haftet] auf Baiern vermöge der nach standhaften behauptungen von seite dieses kurhofes endlich 1803 vom reiche erfolgten agnition der benennung Pfalzbaiern1804 Gönner,StaatsR. 195 Faksimile
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standhaffte und ohnhintertreibliche widerlegung jenes ... scripti1748 Moser,KreisVerf. 176 Faksimile
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[regierung gehet] hh. praesidem, decanum et facultatem medicam um ihr standhaftes unpartheyisches parere über die frage .... [an], ob überhaupt die hierlandes eingeführte tortur ... an einem ... inquisiten intercalariter durch 3 täge nacheinander ... zum vollzug gebracht werden könne1773 JbLkNÖ.² 29 (1944/48) 277
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[Buchtitel: W.A. Rudloff,] standhafte behauptung der freiheit des ehestandes der evangelischen dom-capitularen zu O. [1774]
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hat mir die kanzley ein standhaftes gutachten zu erstatten, was diesfalls für maaßnehmung zu ergreifen sind1781 Josephinismus III 300
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ueber daß soll er umb sein bezüchend erb vor gricht auf ein jahr lang trostung thun mit zweyen standhafften yngeseßnen burgeren1675 Pestalutz II 233