Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
selbsteigen adj.
selbsteigen , adj. , verstärktes eigen, eigentlich nicht wirkliche zusammensetzung, sondern blosze zusammenrückung, daher noch oft getrennt geschrieben; eine verbindung der ältern ausdrucksweise, z. b. mit meiner selbs(t) hand, mit der jüngeren: mit meiner eignen hand, vgl. selb II, 4, und Kehrein gr. 3 , § 116. 1 1) der ursprung zeigt sich am deutlichsten in der form selbs eigen, die im 15.—16. jahrh. begegnet: ist er nu an einem ort, als in der jungfrawen leib wesentlich mit selbs eigener person. Luther 3, 353 a ; ain ieder pfarrer zu Müls ist schuldig und verbunden, ... den nachpeern ... zu…