Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
richterlich adj.
richterlich , adj. eines richters, was einem richter gehört oder zukommt (amt, macht, stab), was von ihm ausgeht (spruch), was ihn kennzeichnet (blick, falten), was aus richtern besteht (behörde); meist mit einer zusammensetzung mit richter an erster stelle gleichbedeutend. richterliches amt ( vgl. richteramt): so wisse, dasz uns, göttlicher gerechtigkeit und oberherrlichen, richterlichen ampts halben, anders nicht gebüren wil, dann dich mit gnaden zu hören. J. Ayrer histor. proc. (1601) 24 ; solch urtheil ( auf nicht tödtliche leibesstrafen ) soll der richter .. von seines richterlichen ampts…