Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
radebrechen
radebrechen
radebrechen Vb. ‘eine (fremde) Sprache nur mühsam und unvollkommen sprechen’. Mhd. radebrechen, mnd. mnl. radebraken ‘einem Verbrecher auf dem Rad die Glieder brechen, ihn rädern’ enthält als erstes Kompositionsglied das unter Rad (s. d.) behandelte Substantiv, als Grundwort das zu dem unter brechen (s. d.) behandelten Verb gehörende, im Mhd. untergegangene schwache Verb ahd. brehhōn ‘jmdn. heimsuchen, übel zurichten’, das in diesem Rechtswort erhalten bleibt (vgl. daher er radebrecht, radebrechte, hat geradebrecht). In frühnhd. Zeit wird die Bedeutung verallgemeinert und im Sinne von ‘quälen’ auf körperliche und seelische Mißhandlung ausgedehnt; die bildliche Anwendung ‘eine Sprache grausam zurichten’ ist seit Ende des 16. Jhs. bezeugt.