Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Protest
Protest
protestieren Vb. ‘Einspruch erheben, Verwahrung einlegen, sein Mißfallen kundtun’, spätmhd. protestieren, entlehnt aus gleichbed. afrz. frz. protester, auch ‘erklären, darlegen’, dem spätlat. prōtestāre, lat. prōtestārī ‘Zeugnis ablegen, öffentlich beweisen, dartun’ voraufgeht; zu lat. testārī ‘bezeugen, bekunden, versichern, beweisen’ (s. Testament). Die Verwendung des Verbs in der Kaufmannssprache ‘Annahme oder Zahlung eines Wechsels verweigern’ (16. Jh.) geht auf (ebenfalls aus dem Lat. stammendes) ital. protestare ‘Verwahrung einlegen, erklären, versichern’ zurück, das im genannten Sinne schon früh in der Geschäftssprache üblich wird. – Protest m. ‘Beurkundung über die Verweigerung der Annahme oder Zahlung eines Wechsels’ (16. Jh.), entlehnt als Wort der Kaufmannssprache aus gleichbed. ital. protesto, auch ‘Verwahrung, Einspruch’, gebildet zu ital. protestare (s. oben). Danach allgemein (unter dem Einfluß von protestieren) ‘Verwahrung, Einspruch, Bekundung des Mißfallens’ (18. Jh.).