Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Pranger m.
Pranger m.
Pranger m. Bezeichnung für den Schandpfahl, die Stelle auf einem öffentlichen Platz, wo ehemals jmd. für eine straf- bzw. verachtungswürdige Tat angeschlossen (in der Regel in Ketten und Halseisen) und zur Verhöhnung zur Schau gestellt wurde; heute in übertragenem Sinne in den Wendungen an den Pranger stellen ‘öffentlich bloßstellen’, am Pranger stehen ‘dem Tadel, der Kritik ausgesetzt sein’. Mhd. (md.) pranger (2. Hälfte 13. Jh.) gelangt (in dieser md.-nd. Lautung) ins Obd. (14. Jh.), in die Bambergische Halsgerichtsordnung (1507) und in die Carolina (1532) und verdrängt Nebenformen wie frühnhd. pfranger oder brangel. Es handelt sich also um eine im Md. entstandene Ableitung mit dem Suffix -er von einem Verb, belegt in mnd. prangen ‘einengen, mit jmdm. ringen, streiten’, mnl. pranghen ‘klemmen, zusammendrücken’, nl. prangen ‘drücken, pressen’, got. anapraggan ‘bedrängen’, wozu auch mengl. prangle ‘drücken’, mhd. (mit verschobenem Anlaut) phrengen ‘pressen, drängen, bedrücken’ sowie die Substantive mhd. phrange, phrenge ‘Einschließung, Beengung, Nötigung, Drangsal’, mnd. prange ‘Pfahl, Stange’, auch ‘Maulklemme’ und (ohne inlautendes n) ahd. phragina ‘Schranke, Beschränkung’ (Hs. 12. Jh.), (mit Ablaut) engl. prong ‘Forke, Zinke’ gehören. Außergerm. Anschlußmöglichkeiten sind unsicher. Zieht man lit. brãn(k)tas ‘Strangholz am Pferdegespann, Holzscheit, das den Schweinen um den Hals gebunden wird’, altkur. brankti ‘fest anliegend, gedrängt, eng’ heran, so kann ie. *bronk- ‘einschließen, einengen’ erschlossen werden. Pranger bezeichnet demnach das drückende Halseisen, mit dem der Schuldige angeschlossen wird, danach auch die dafür vorgesehene Stelle bzw. Einrichtung. – anprangern Vb. ‘öffentlich tadeln, als Mißstand herausstellen’ (19. Jh.).