Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Potenz
Potenz, f.
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werden hohe und nahmhaffte stands-sachen vorbehalten, ... als in welchen fählen niemand abzutretten haben soll, als die, so in politischen oder militarischen bedienungen außerer potentien sind1714 BernStR. V 450 Faksimile
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[Übschr.:] verhältnis der potenzenum 1795 StaatsRHeilRömR. 43