Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
polnisch
polnisch, adj., adv.
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czehen marg groschin bemischir muncze polnischir czal1391 CDSiles. I 56
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xv polnische mark1422 SilleinStRB. 166
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vyerczig marg groschen prager moncz polnischer czal1445 LeipzUnivUB. 69 Faksimile
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alse man is von alders domethe gehalden hat, sundir von deme pollenschen rechte, dorumbe hat sich unser vorfar ... mit den pomerellen vortragen1450 AktStPr. III 145
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es sollen aber auch zu solchen inventariis nach verordnung der artickel des 40. jahrs, etliche gute buͤcher geordnet werden, als nemlich eine deutsche, lateinische oder polnische bibel1568 CCPrut. I 9 Faksimile
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hier ist zum hochsten bey diesem ampt ..., das man nicht geschengke neme, sonsten wirts auff gut polnisch gehen, den geschengke blenden der richter augen1578 Nostitz,Haushaltb. 124 Faksimile
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weil ... die jungen [nach Preußen eingewanderten Böhmen] jetzt alle polnisch verstehen, sollen sie sich alle zur polnischen kirchen halten1578 Preußen/Sehling,EvKO. IV 152 Faksimile
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[es soll] ein jeder beklagtter in seiner angebornen sprach, teutsch oder polnisch beclaget werden, es wolle dann die sach fur vnser oberhaubtman vnnd rhät gelangen, auff solchen fall sollen sich beede theil vornehmblich der teutschen sprach gebrauchen1599 Zivier,SchlesBgw. 335 Faksimile
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unter diesen sollen jederzeit etliche weinig knaben, so der wendischen und polnischen sprachen kundig, angenohmen werdenn1607 Joachimsthal/SchulO.(Vormbaum) II 74 Faksimile
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ein polturack oder bromberger umb vier pfenning, ein einfacher pohlnischer dutich ... umb zwey kreutzer ... außgegeben und eingenommen werden sollen1659 CAustr. II 28 Faksimile
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vor welche erteilte mühlenfreiheit aber er, P.G. und seine erben ... der kämmerei dieser stadt zu ewigen ... zeiten jährl. 30 floren, poln. grundzins zahlen1687 Beck,DanzigerNehrung 148
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edict, gegen die pohlnische wild-diebe1733 CCMarch. IV 1 Sp. 763 Faksimile
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unterdessen ist noch zu Leipzig ein gewisser nationalismus unter den professoren uͤblich, massen selbige in die saͤchsische, meißnische, fraͤnckische, und polnische nation abgetheilet, auch nach dieser ordnung alle halbe jahr mit der rector-wuͤrde abgewechselt wird1740 Zedler 23 Sp. 904 Faksimile
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in Mecklenburg und Pommern gehoͤren der sogenannte ganten, die jungfer, die fidel, der polnische bock ... nicht zu den leibesstrafen, indem die angefuͤhrten strafen nur bloß dahin abzwecken, um zucht und ordnung ... zu erhalten1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 145 Faksimile