Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Pferdsfutter
Pferdsfutter, n.
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unser ... herr lies vom inkommen des stiftes ... [bei der Visitation] die fuhr, das trinken, under zeiten auch das pferdfutter erlegen1567 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 565 Faksimile
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ist ... denen so pferds-futter anrechnen, nicht anders, als in sofern sie nach dem neuen diaͤten-regulativ dergleichen bei sich zu haben berechtigt gewesen ... zu gestatten1774 SammlBadDurlach III 24 Faksimile