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Obmann

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Meyers
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14 in 13 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Obmann

Bd. 14, Sp. 877
Obmann, derjenige, dem die Leitung und Führung einer Versammlung oder einer Körperschaft eingeräumt ist, z. B. der Vorsitzende eines Gemeindekollegiums. Im schiedsrichterlichen Verfahren ist der O. der auf Grund des Schiedsvertrags von den durch die Parteien ernannten Schiedsrichtern erwählte Dritte, dessen Stimme den Ausschlag geben soll. Auch ist nicht selten bei der Erhebung von Taxen und bei der Abgabe sonstiger Gutachten die Ernennung eines Obmanns vorgesehen, der bei Stimmengleichheit oder dann den Ausschlag gibt, wenn die Sachverständigen sich nicht einigen können. Im Strafprozeß ist der O. derjenige unter den Geschwornen, der im einzelnen Fall die Beratung und Abstimmung der Geschwornen leitet und dieselben nach außen, namentlich bei Kundgebung des Wahrspruchs, vertritt. Sobald die Geschwornen in ihr Zimmer eingetreten sind, wird der O. von ihnen aus ihrer Mitte mittels einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 304) verlangt schriftliche Abstimmung bei dieser Wahl, die österreichische nicht. Bei Stimmengleichheit entscheidet in Deutschland das höhere Lebensalter, während in Österreich diesbezüglich nichts bestimmt ist. Der O. hat den Spruch der Geschwornen, d. h. die Antwort auf die einzelnen Fragen, die an sie gestellt sind, niederzuschreiben, den Wahrspruch zu unterzeichnen und in öffentlicher Sitzung die Kundgebung desselben in vorschriftsmäßiger feierlicher Form zu bewirken, wobei Frage und Antwort jeweilig verlesen werden. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 304 ff.; Gerichtsverfassungsgesetz, § 198 ff.; Österreichische Strafprozeßordnung, § 129 ff., 326.
1623 Zeichen · 21 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Obmann

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Der Obmann , des -es, plur. die -männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, a…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Obmann

    Goethe-Wörterbuch

    Obmann iSv Anführer, Wortführer [ mBez auf die Wiener ‘Jahrbücher der Literatur’ ] frage..an: ob einige Mittheilungen de…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Obmann

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Obmann , der Vorsteher eines Ausschusses; bei einem Schiedsgerichte von 2 Personen die 3., den Stichentscheid gebende.

  4. modern
    Dialekt
    Obmannm.

    Mecklenburgisches Wb. · +2 Parallelbelege

    Obmann m. Hauptperson in einer bestimmten Gruppe: N. wir Obmann (de öbberste Hannelsmann) in Tessin Ro Tess ; vgl. Obber…

  5. Sprichwörter
    Obmann

    Wander (Sprichwörter)

    Obmann Er will der Obmann in der Karte sein. – Nass. Schulbl., XIV, 5.

  6. Spezial
    Obmann

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ob|mann m. (-[e]s, ...männer/...leute) (Präsident) presidënt (-nc) m. , surastant (-nc) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit obmann

5 Bildungen · 3 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen

obmann‑ als Erstglied (3 von 3)

Obmannamt

DRW

obmann·amt

Obmannamt, n. in Zürich: Amtsstelle, auch Amtsgebäude eines Obmanns (VI) verwalter des obmanambts 16./17. Jh. Herzog,EhelGüterrZürich 127 15…

obmannschaft

DWB

obmann·schaft

obmannschaft , f. das schiedsrichterliche amt Haltaus 1440 (15. jahrh. ). Stieler 1239 , vgl. obermannschaft : alsdan soll derselb obman .. …

обманный

RDWB2

обманный действовать обманным путём - mogeln; schwindeln; schummeln; betrügen; nach Strich und Faden betrügen idiom. ; j-n hintergehen жулик…

obmann als Zweitglied (2 von 2)

Schaumeisterobmann

DRW

schaumeister·obmann

Schaumeisterobmann, m. Vorsteher der Mühlbeschauer vgl. Obmann (III) es soll auch ein jeder miller ... sobald er ein knecht oder gesind anst…

Stadtobmann

DRW

stadt·obmann

Stadtobmann, m. wie Stadtvorsteher der stattobmann ist fürgesetzt über alle amptleüt vnd gewaͤlt 1566 Pegius,CodJust. 132v Volltext (und Fak…