Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schutzmann
Schutzmann, m.
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als wollen seine majestaͤt hiermit als schutzmann und erhalter des westphalischen friedenschlusses gelobet und versprochen habenVerantwortung der Staaten Generalen der Niederlande auf das Königl. Frantzösische Manifest (1674)
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das voͤlcker-recht seye sein [gesandter] schutz-mann1710 StaatsKlugheit 357 Faksimile
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um in seinen jtaliaͤnischen staat sich desto fester zu setzen und von diesem ansehnlichen theil Europens sich zum eintzigen schutzmann zu machenG. Leti, Leben Philipps des Andern II (Leipzig 1716) 231
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garant, ein schutzmann, beschirmer1737 Stade,Luther³ 264
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soverr si aines nottürft sein würden mag in die k. maj. auf ir begern ain obman oder schutzman zuegeben1438/52 NÖsterr./ÖW. VIII 15 Faksimile
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inzwischen erwieß sich T. als ein liebhaber allgemeinen friedes, oferirte sich auch als einen schutzmann, diesen streit hinzulegenB.S.v. Stosch, Von dem Präcedenz- oder Vorder-Recht aller Potentaten (Breslau 1677) 212