Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schutzmann m.
schutzmann , m. 1 1) defensor. Stieler 1237 ; in heutiger sprache polizeilicher unterbeamter zum schutze der bewohner einer stadt; plur. schutzmänner. 2 2) schutz genieszender mann, besonders eigenname: pl. schutzleute Möser phant. 2, 203 ; mundartlich im hildesheimschen schutzmann eigentlich ein bloszer schutzbefohlener oder hintersitzer, dann scherzweise ein rückstand von einer pfeife tabak, neige. Frommann 2, 43 .