Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
oberhand f.
oberhand , f. 1 1) der obere theil der hand, der handrücken, manus aversa Stieler 751 ; die handwurzel, carpus Nemnich 1, 897 ( vergl. vorderhand). 2 2) die seite zur rechten hand, die vornehmere, bessere seite: die oberhand an den häusern giebt hier niemand! aber wenn in dieser wahren urbanitätsschule niemand hart an den häusern gehen kann, ohne sich die kleider zu bestänkern, kanns da oberhand sein? Bode Tristr. Sh. 5, 50 ; daher der vorzug, der vorrang: sie ( die ritter ) geben selbst unwissend der feder den vorderpreisz und die oberhand, indem sie solche auf ihren helmen und hüten führen a…