Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
werk(s)herr m.
werk(s)herr , m. 1 1) innungsvorsteher: esz sind auch von alters ... allen wercken, znften und gilden ausz dem raht aufseher und wercksherren verordnet G. R. Curicke d. st. Danzig hist. beschreibunge (1688) 133 b . 2 2) inhaber eines betriebes, unternehmer: der werksherr hat sie ( die arbeiter ) aufgenommen, den lohn aber nicht erhöht, sondern erniedrigt Rosegger schr. (1895) III 1 , 367; die hauptsache ist nun, dasz der ( holz- )bauer hingeht zum werksherrn ( eines eisenhammers ), sein merkbrett, den 'rosch', zeigt und sagt: 'euer gnaden, so viel wägen voll hab' ich gebracht' ebda I 4, 109; …