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Obergericht

nhd. bis Dial. · 7 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Campe
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Eintrag · Campe (1807–1813)

Obergericht Das

Bd. 3, Sp. 534a
Das Obergericht, — es, Mz. — e. 1) Ein oberes oder höheres Gericht, unter welchem andere Gerichte als Untergerichte stehen. Besonders sofern man sich von den niedern Gerichten an dasselbe wendet (Appellationsgericht). Das geistliche Obergericht (der Synod). 2) Ein mit der obern oder peinlichen Gerichtsbarkeit versehenes Gericht, ein Hochgericht, Halsgericht, peinliches Gericht  zum Unterschiede von einem niedern Gerichte, Nieder= oder Untergerichte. Zuweilen versteht man unter den Obergerichten auch die höhere oder peinliche Gerichtsbarkeit.
554 Zeichen · 7 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Obergericht

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Das Obergericht , des -es, plur. die -e. 1) Ein oberes oder höheres Gericht, so wohl der Würde, als Gerichtbarkeit nach,…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Obergericht

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Obergericht , höheres Gericht für wichtige Rechtsfälle, od. Appellationsinstanz über untern Gerichten.

  3. modern
    Dialekt
    Obergericht

    Schweizerisches Idiotikon · +1 Parallelbeleg

    Obergericht Band 6, Spalte 345 Obergericht 6,345

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit obergericht

12 Bildungen · 11 Erstglied · 0 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von obergericht 2 Komponenten

ober+gericht

obergericht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

obergericht‑ als Erstglied (11 von 11)

obergerichtlich

DRW

obergericht·lich

obergerichtlich, adj. auf ein Obergericht (I) bezogen, von diesem ausgehend parthen, so sich durch einen obergerichtlichen von unserer kgl. …

Obergerichtsache

DRW

obergericht·sache

Obergerichtsache, f. vor das Obergericht (I) gehörender Rechtsfall in ober-gericht und malefiz-sachen 1561 CAug. III 99 Faksimile

Obergerichtsbarkeit

DRW

ober·gerichtsbarkeit

Obergerichtsbarkeit, f. I Hochgerichtsbarkeit [Mainz hat allein] das erbgericht ... rotting genannt ... die obergerichtsbarkeit aber, das vo…

Obergerichtsfall

DRW

obergericht·s·fall

Obergerichtsfall, m. Rechtsfall, für den ein Obergericht (I) zuständig ist wofern er selbst zu diesen unterthanen, ihme in ober-gerichts-faͤ…

Obergerichtsherr

Campe

obergericht·s·herr

Der Obergerichtsherr , — en, Mz. — en , ein Gerichtsherr, der die obere oder höhere Gerichtsbarkeit, die Obergerichte hat. S. Obergericht . …

Obergerichtsordnung

DRW

obergericht·s·ordnung

Obergerichtsordnung, f. für ein Verfahren an einem Obergericht (II) geltende Rechtsordnung gerichtssecretarien aidt, unserer obergerichtsord…

Obergerichtsstab

DRW

obergericht·s·stab

Obergerichtsstab, m. übergeordnete Gerichtsbarkeit vgl. Gerichtsstab (I 4) ist der obergerichtsstab meines gnädigsten hern pfalzgrafen zue g…

Obergerichtsstelle

DRW

obergericht·s·stelle

Obergerichtsstelle, f. wie Obergericht (I) richtschnur, nach welcher bey ober- und nieder-gerichtsstellen unserer fuͤrstenthume und lande re…

Ableitungen von obergericht (1 von 1)

Obergerichte

Meyers

Obergerichte , Gerichte, denen die Oberaufsicht über andre untergeordnete Gerichte ( Untergerichte ) zusteht, und an die gegen Verfügungen u…